Wasserversorgungskonzepte, Prüfkriterien

Hausinterne Vorgaben sowie Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Prüfung der Wasserversorgungskonzepte nach dem LWG NRW.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Heinz Dinklage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Heinz Dinklage
Betreff
Wasserversorgungskonzepte, Prüfkriterien [#30981]
Datum
22. Juni 2018 21:41
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hausinterne Vorgaben sowie Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Prüfung der Wasserversorgungskonzepte nach dem LWG NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage
Bezirksregierung Detmold
Wasserversorgungskonzepte nach § 38 Abs. 3 LWG NRW Sehr geehrter Herr Dinklage, zu Ihren beiden Anfragen vom 22.0…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Wasserversorgungskonzepte nach § 38 Abs. 3 LWG NRW
Datum
20. Juli 2018 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dinklage, zu Ihren beiden Anfragen vom 22.06.2018 und 04.07.2018 (jeweils per email) unter Hinweis auf die Regelungen nach IFG NRW, UIG NRW und VIG bezüglich der Wasserversorgungskonzepte (WVK) kann ich Ihnen die folgenden Informationen geben: 1. Die Vorgaben für die Prüfung der WVK liegen Ihnen bereits durch Übersendung des Erlasses des MULNV NRW an die Bezirksregierungen vom 11.04.2017 (Az.: IV8-718003/IV-5511130) vor. Weiterhin hat Ihnen das MULNV NRW gleichzeitig auch die Prüfkriterien übersandt, welche die Bezirksregierungen dem Ministerium berichtet haben. Ich verweise daher auf die dortigen Ausführungen des Ministeriums zur Prüfung der WVK, die nach § 38 Abs.3 LWG NRW zu erstellen sind. 2. Zu Ihrer weiteren Frage nach den noch nicht bis zum 01.07.2018 vorgelegten WVK und den bisher erstellten Prüfberichten, übersende ich die als Anlage zu dieser email beigefügte Eingangsliste (Stand: 20.07.18). Sie können dieser Liste auch entnehmen, welcher Gemeinde bereits eine Fristverlängerung zur Vorlage des WVK gewährt wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Detmold
Wasserversorgungskonzepte nach § 38 Abs. 3 LWG NRW Sehr geehrter Herr Dinklage, zu Ihren beiden Anfragen vom 22.0…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Wasserversorgungskonzepte nach § 38 Abs. 3 LWG NRW
Datum
20. Juli 2018 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dinklage, zu Ihren beiden Anfragen vom 22.06.2018 und 04.07.2018 (jeweils per email) unter Hinweis auf die Regelungen nach IFG NRW, UIG NRW und VIG bezüglich der Wasserversorgungskonzepte (WVK) kann ich Ihnen die folgenden Informationen geben: 1. Die Vorgaben für die Prüfung der WVK liegen Ihnen bereits durch Übersendung des Erlasses des MULNV NRW an die Bezirksregierungen vom 11.04.2017 (Az.: IV8-718003/IV-5511130) vor. Weiterhin hat Ihnen das MULNV NRW gleichzeitig auch die Prüfkriterien übersandt, welche die Bezirksregierungen dem Ministerium berichtet haben. Ich verweise daher auf die dortigen Ausführungen des Ministeriums zur Prüfung der WVK, die nach § 38 Abs.3 LWG NRW zu erstellen sind. 2. Zu Ihrer weiteren Frage nach den noch nicht bis zum 01.07.2018 vorgelegten WVK und den bisher erstellten Prüfberichten, übersende ich die als Anlage zu dieser email beigefügte Eingangsliste (Stand: 20.07.18). Sie können dieser Liste auch entnehmen, welcher Gemeinde bereits eine Fristverlängerung zur Vorlage des WVK gewährt wurde. Mit freundlichen Grüßen