Wasserversorgungskonzepte, Prüfkriterien

Hausinterne Vorgaben sowie Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Prüfung der Wasserversorgungskonzepte nach dem LWG NRW.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
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Heinz Dinklage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Heinz Dinklage
Betreff
Wasserversorgungskonzepte, Prüfkriterien [#30982]
Datum
22. Juni 2018 21:43
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hausinterne Vorgaben sowie Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Prüfung der Wasserversorgungskonzepte nach dem LWG NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Dinklage, bezüglich Ihrer Anfrage nach den Prüfkriterien für die Wasserversorgungskonzepte ver…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Wasserversorgungskonzepte, Prüfkriterien [#30982]
Datum
20. Juli 2018 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dinklage, bezüglich Ihrer Anfrage nach den Prüfkriterien für die Wasserversorgungskonzepte verweise ich auf die Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Der durch das MULNV NRW an Sie ergangenen Antwort sind neben den Vorgaben für die Prüfung der Wasserversorgungskonzepte auch die Prüfkriterien der Bezirksregierung Düsseldorf als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen