Wasserversorgungskonzepte: Sachstand

Bitte teilen Sie mir mit, welche Gemeinden in Ihrem Regierungsbezirk das gemäß Landeswassergesetz vorzulegenden Wasserversorgungskonzept am 01.07.2018 noch nicht vorgelegt hatten. Außerdem bitte ich um Mitteilung, welche Konzepte Sie bereits geprüft haben und welche Konzepte Sie beanstandet haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • 0 Follower:innen
Heinz Dinklage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Heinz Dinklage
Betreff
Wasserversorgungskonzepte: Sachstand [#31602]
Datum
4. Juli 2018 22:59
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gemeinden in Ihrem Regierungsbezirk das gemäß Landeswassergesetz vorzulegenden Wasserversorgungskonzept am 01.07.2018 noch nicht vorgelegt hatten. Außerdem bitte ich um Mitteilung, welche Konzepte Sie bereits geprüft haben und welche Konzepte Sie beanstandet haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Dinklage, bezüglich Ihrer Anfrage vom 04.07.18 übersende ich Ihnen beiliegende Übersichtstabe…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Wasserversorgungskonzepte: Sachstand [#31602]
Datum
3. August 2018 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dinklage, bezüglich Ihrer Anfrage vom 04.07.18 übersende ich Ihnen beiliegende Übersichtstabelle. Mit freundlichen Grüßen