Wasserversorgungskonzepte: Sachstand

Bitte teilen Sie mir mit, welche Gemeinden in Ihrem Regierungsbezirk das gemäß Landeswassergesetz vorzulegenden Wasserversorgungskonzept am 01.07.2018 noch nicht vorgelegt hatten. Außerdem bitte ich um Mitteilung, welche Konzepte Sie bereits geprüft haben und welche Konzepte Sie beanstandet haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
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Heinz Dinklage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Heinz Dinklage
Betreff
Wasserversorgungskonzepte: Sachstand [#31604]
Datum
4. Juli 2018 22:59
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gemeinden in Ihrem Regierungsbezirk das gemäß Landeswassergesetz vorzulegenden Wasserversorgungskonzept am 01.07.2018 noch nicht vorgelegt hatten. Außerdem bitte ich um Mitteilung, welche Konzepte Sie bereits geprüft haben und welche Konzepte Sie beanstandet haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage
Bezirksregierung Arnsberg
Wasserversorgungskonzepte Prüfkriterien Sehr geehrter Herr Dinklage, bezüglich Ihrer Anfrage nach den Prüfkriteri…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Wasserversorgungskonzepte Prüfkriterien
Datum
26. Juli 2018 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dinklage, bezüglich Ihrer Anfrage nach den Prüfkriterien für die Wasserversorgungskonzepte verweise ich auf die Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Durch das MULNV NRW an Sie ergangenen Antwort sind die Vorgaben für die Prüfung der Wasserversorgungskonzepte als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Arnsberg
Wasserversorgungskonzepte Sachstand Sehr geehrter Herr Dinklage, hiermit übermittelt die Bezirksregierung Arnsber…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Wasserversorgungskonzepte Sachstand
Datum
26. Juli 2018 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
12,0 KB
Sehr geehrter Herr Dinklage, hiermit übermittelt die Bezirksregierung Arnsberg Ihnen den Sachstand zu, welche Gemeinden das Wasserversorgungskonzepte vorgelegt haben (Stand: 26.07.2018). Mit freundlichen Grüßen