Wasserversorgungskonzepte - Schriftverkehr

Sämtlichen Schriftverkehr (auch E-Mails) zwischen Ihnen und anderen Behörden (insbesondere Gemeinden, Ministerien und andere Bezirksregierungen) im Zusammenhang mit meinen Anfragen zu den Wasserversorgungskonzepten nach dem LWG NRW (einschließlich des Schriftverkehrs zur Beantwortung dieser Anfrage).

Hinsichtlich des internen Schriftverkehrs werde ich eine gesonderte Anfrage stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
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Heinz Dinklage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Heinz Dinklage
Betreff
Wasserversorgungskonzepte - Schriftverkehr [#32557]
Datum
1. August 2018 23:09
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftverkehr (auch E-Mails) zwischen Ihnen und anderen Behörden (insbesondere Gemeinden, Ministerien und andere Bezirksregierungen) im Zusammenhang mit meinen Anfragen zu den Wasserversorgungskonzepten nach dem LWG NRW (einschließlich des Schriftverkehrs zur Beantwortung dieser Anfrage). Hinsichtlich des internen Schriftverkehrs werde ich eine gesonderte Anfrage stellen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Dinklage, in Ihrer Anfrage # 32557 vom 01.08.2018 bitten Sie um Übersendung des Schriftverkeh…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Wasserversorgungskonzepte - Schriftverkehr [#32557]
Datum
15. August 2018 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
0 Bytes
793,1 KB
Sehr geehrter Herr Dinklage, in Ihrer Anfrage # 32557 vom 01.08.2018 bitten Sie um Übersendung des Schriftverkehrs, der zwischen Ihnen und anderen Behörden im Zusammenhang mit Ihren UIG-/IFG-Anfragen zu den Wasserversorgungskonzepten nach dem LWG NRW erfolgt ist. In der Anlage übersende ich Ihnen eine tif-Datei mit den Schriftstücken meiner Akte. Das auch in der Akte geführte Besprechungsprotokoll des MULNV vom 18.06.2018 zur Dienstbesprechung "Wasserversorgungskonzept" am 17.05.2018 liegt Ihnen bereits vor und wird nicht erneut übersandt. Ich weise grundsätzlich darauf hin, dass für Anfragen nach dem IFG NRW nach § 11 Abs. 1 Gebühren anfallen können. Mit freundlichen Grüßen