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Wathlingen Natur statt Deponie

Gutachten oder Publikationen sowie Verhandlungsprotokolle über die geplante Haldenabdeckung des Wathlinger Kalibergs und die Flutung des Bergwerks.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten oder Publ…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wathlingen Natur statt Deponie [#35424]
Datum
2. Januar 2019 02:59
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten oder Publikationen sowie Verhandlungsprotokolle über die geplante Haldenabdeckung des Wathlinger Kalibergs und die Flutung des Bergwerks. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 02.01.2019 habe ich erhalten. Ihr Auskunftsersuchen gemäß Ihres Antra…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Auskunftsersuchen zu "Wathlingen Natur statt Deponie [#35424]"
Datum
7. Januar 2019 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 02.01.2019 habe ich erhalten. Ihr Auskunftsersuchen gemäß Ihres Antrages nach dem NUIG/VIG habe ich aufgrund der Zuständigkeit an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung abgegeben. Sie erhalten von dort aus weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 2. Januar 2019, mit dem Sie die Übersendung die Übersendung von Gutach…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Auskunftsersuchen zu "Wathlingen Natur statt Deponie [#35424]"
Datum
29. Januar 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 2. Januar 2019, mit dem Sie die Übersendung die Übersendung von Gutachten oder Publikationen sowie Verhandlungsprotokollen über die geplante Haldenabdeckung des Wathlinger Kalibergs und die Flutung des Bergwerks begehren, ist dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Unterlagen hier nicht vorliegen. Ihr Antrag wird daher an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie weitergeleitet, welches die für das Verfahren zuständige Behörde ist und gegebenenfalls über entsprechende Informationen verfügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Monatsfrist des § 3 Abs. 3 S. 2 UIG, der nach § 3 S. 2 NUIG auch für Anträge an auskunftspflichtige Stellen des Landes Niedersachsen gilt, erst dann zu laufen beginnt, wenn der Antrag bei derjenigen Behörde eingeht, die über die begehrten Informationen verfügt. Mit freundlichen Grüßen