WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die Ausarbeitung WD 8 - 101/11 mit dem Titel „Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Ich hatte angenommen, dass die Ausarbeitung mittlerweile veröffentlicht wurde, konnte aber bei meiner Recherche das Dokument nicht auffinden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    19. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung WD…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) [#148382]
Datum
4. Juni 2019 01:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausarbeitung WD 8 - 101/11 mit dem Titel „Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich hatte angenommen, dass die Ausarbeitung mittlerweile veröffentlicht wurde, konnte aber bei meiner Recherche das Dokument nicht auffinden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Tech…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) [#148382]
Datum
6. Juli 2019 02:34
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ vom 04.06.2019 (#148382) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ [#148382] [#148382]
Datum
6. Juli 2019 02:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148382 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie nicht innerhalb der Frist beantwortet wurde und auch keine Empfangsbestätigung versandt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 148382.pdf Anfragenr: 148382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag V…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag Vermittlung bei Anfrage »WD 8 - 101/11 - Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)« [#148382] [#148382] # 15-736/001 II#0607
Datum
10. Juli 2019 16:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
419,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-736/001 II#0607 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit übersenden wir Ihnen im Anhang eine Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) [#148382]
Datum
17. Juli 2019 14:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
48,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit übersenden wir Ihnen im Anhang eine Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse ist angehängt. Ich sehe zwar nicht, wieso Sie nicht direkt auf diese E…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) [#148382]
Datum
19. Juli 2019 00:02
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse ist angehängt. Ich sehe zwar nicht, wieso Sie nicht direkt auf diese Email antworten können, sondern eine persönliche Email benötigen, aber hier ist sie: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich sehe leider nicht, wieso Sie eine "persönliche" Email-Adresse benötige…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) [#148382]
Datum
8. August 2019 01:31
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich sehe leider nicht, wieso Sie eine "persönliche" Email-Adresse benötigen. So wurde mir ihr Bescheid ja bereits zugesandt. Weiter schreiben Sie: "Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse nicht sichergestellt". Das ist meines Erachtens nicht ganz korrekt. Sollten Sie an die genannte Adresse eine Nachricht schicken, wird diese tatsächlich automatisch an FragDenStaat weitergeleitet. Allerdings werden Anhänge einer Nachricht nicht automatisiert veröffentlicht, sondern können NUR von mir gelesen werden und NUR von mir aktiv veröffentlicht werden. Das Dokument würde von ihnen vermutlich als Anhang geschickt werden. Damit ist meines Erachtens eine Übermittlung des Dokuments (nicht des Nachrichtentexts einer Email, der wird automatisch veröffentlicht) an mich persönlich sichergestellt. Weiter ist das angefragte Dokument ein Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes. So wird in [1] folgendes geschrieben: "Außerdem ändert der Bundestag die Praxis seiner Ausarbeitungen: Künftig werden alle Gutachten nach einer Schutzfrist von vier Wochen nach der Ausarbeitung durch den Bundestag online veröffentlicht". Demnach müsste das Dokument eigentlich von Seiten des Bundestages aktiv veröffentlicht worden sein. Da das Dokument also eigentlich schon öffentlich sein sollte ist mir nicht klar, wieso eine Übersendung per Email an die genannte Adresse nicht möglich ist. [1] https://netzpolitik.org/2016/fragdenbundestag-erfolgreich-bundestag-oeffnet-seine-aktenschraenke/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Tech…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
AW: WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) [#148382]
Datum
20. August 2019 02:47
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ vom 04.06.2019 (#148382) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Falls Sie anderer Rechtsauffassung sind, so teilen Sie mir dies bitte mit, dann kann ich beim BfDI entsprechend um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ [#148382]
Datum
15. September 2019 01:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148382/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Nachricht vom 8. August 2019 01:31 keinerlei Reaktion erfolgte trotz erneuter Nachfrage am 20. August 2019. Ich bin weiterhin der Auffassung, dass der BT mir das Gutachten des WDs an die von FragDenStaat erstellte Mail-Adresse senden muss und ich nicht extra eine private Mail-Adresse angeben muss. Sollte er gegenteiliger Auffassung sein, so sollte er das Gutachten sowieso von sich aus auf der Website des BTs veröffentlichen, da meines Wissens nach alle Gutachten des WDs nach einer gewissen Frist auf der Website veröffentlicht werden sollten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Ihrer erneuten Anfrage »WD 8 - 101/11 - Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)« [#148382] #…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer erneuten Anfrage »WD 8 - 101/11 - Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)« [#148382] # 25-736/001 II#0607
Datum
27. September 2019 14:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
483,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-736/001 II#0607 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Ihrer erneuten Anfrage »WD 8 - 101/11 - Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)« [#14838…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer erneuten Anfrage »WD 8 - 101/11 - Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)« [#148382] # 25-736/001 II#0607 [#148382]
Datum
7. Dezember 2019 22:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es bei der Vermittlung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ vom 04.06.2019 (#148382) Neuigkeiten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 148382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/148382
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-736/001 II#0607 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „WD 8 - 101/11 – Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)“ [#148382] [#148382] # 25-736/001 II#0607
Datum
10. Dezember 2019 13:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
405,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-736/001 II#0607 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Vermittlung bei Ihrer erneuten Anfrage »WD 8 - 101/11 - Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)« [#14838…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer erneuten Anfrage »WD 8 - 101/11 - Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)« [#148382] # 25-736/001 II#0607 [#148382]
Datum
28. Mai 2020 10:49
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in die Frage, ob bzw. wann in IFG-Verfahren die Mitteilung einer zustellfähigen Adresse erforderlich ist und entsprechend von den öffentlichen Stellen von den Antragstellern eingefordert werden kann, ist noch nicht abschließend geklört. In einem datenschutzrechtlichen Verfahren ist hierzu eine Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO ergangen. Ich plane derzeit keine weiteren solchen Maßnahme gegenüber anderen Behörden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat gegen meinen Bescheid Klage erhoben. Das entsprechende Verfahren hat somit Mustercharakter auch für andere Behörden. Der Augang des Verfahrens bleibt insoweit auf für Ihr Vermittlungsverfahren abzuwarten. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme im Zusammenhang mit der künftigen Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von IFG-Anträgen. Mit freundlichen Grüßen