WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Westdeutsche Rundfunk Köln betreibt einen Verein deren Mitgliedsantrag (Mitgliedsbeitrag aktuell 10 Euro im Jahr) unter folgenden Anschrift einzureichen ist:
WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Haus Berlich, Raum 055

Unter dem Vereinsnamen werden unterschiedliche Angebote offeriert. Darunter fallen diverse Angebote in puncto Betriebssport, Gesundheitsvorsorge, Bildung, Kultur und Soziales, Senioren und Kinderbetreuung in insgesamt vier Kitas.

Ich bitte um nachstende Informationen für die Jahre 2015, 2016 und 2017:

• Wie hoch ist der jährl. Personaleinsatz seitens der WDR Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit? (z.B. Sprechstunde für Senioren jew. donnerstags, 10 bis 12 Uhr, WDR Köln) und in welche Höhe belaufen sich die dazugehörigen Arbeitskosten? (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)

• Welche jährliche Kosten für die Unterstützung des Vereins und in welcher Höhe werden von dem WDR Köln getragen? (z.B. Kita-Personal, Aufwendungen für Versicherungen, Sommerfeste inkl. Equipment, Spenden).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Westdeutsche R…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
13. März 2019 11:00
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Westdeutsche Rundfunk Köln betreibt einen Verein deren Mitgliedsantrag (Mitgliedsbeitrag aktuell 10 Euro im Jahr) unter folgenden Anschrift einzureichen ist: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln Haus Berlich, Raum 055 Unter dem Vereinsnamen werden unterschiedliche Angebote offeriert. Darunter fallen diverse Angebote in puncto Betriebssport, Gesundheitsvorsorge, Bildung, Kultur und Soziales, Senioren und Kinderbetreuung in insgesamt vier Kitas. Ich bitte um nachstende Informationen für die Jahre 2015, 2016 und 2017: • Wie hoch ist der jährl. Personaleinsatz seitens der WDR Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit? (z.B. Sprechstunde für Senioren jew. donnerstags, 10 bis 12 Uhr, WDR Köln) und in welche Höhe belaufen sich die dazugehörigen Arbeitskosten? (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) • Welche jährliche Kosten für die Unterstützung des Vereins und in welcher Höhe werden von dem WDR Köln getragen? (z.B. Kita-Personal, Aufwendungen für Versicherungen, Sommerfeste inkl. Equipment, Spenden). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 13. März 2019, die zuständigkeit…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
3. April 2019 17:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 13. März 2019, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter welcher wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Vielen Dank und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
7. April 2019 19:16
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de, die wie folgt lautet: <<E-Mail-Adresse>> . Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen eröffne ich den Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage durch den WDR Köln. Dieses stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Sollte Ihrerseits eine Veröffentlichung unerwünscht sein, wird eine Veröffentlichung nicht vorgenommen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse handelt es sich um eine von der Plattform …
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
17. April 2019 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der von Ihnen genannten E-Mail-Adresse handelt es sich um eine von der Plattform fragdenstaat.de erzeugte E-Mail-Adresse, welche nach unserer Kentnnis lediglich für eine bestimmte, einzelne Anfrage gilt. Die Identität der Anspruchstellerin bzw. des Anspruchstellers ist somit weiterhin nicht feststellbar. Kenntnis über die Identität ist aber nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen Grundlage der Kommunikation. Da uns weiterhin weder eine Postanschrift noch einer persönliche E-Mail-Adresse, unter welcher wir Sie erreichen können, vorliegen, kann Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.04.2019. Gemäß dem 23. Bericht zum Datenschu…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
18. April 2019 12:24
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.04.2019. Gemäß dem 23. Bericht zum Datenschutz und Informationsfreiheit (DIB 2017) der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen sind Anfragen auf Informationszugang, die über die Internetplattform FragDenStaat gestellt werden, grundsätzlich zu beantworten. Nur wenn und soweit es zur Aufgabenerfüllung der informationspflichtigen Stelle erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten der informationssuchenden Person erhoben werden. Des Weiteren wird auf Seite 152 des vorgenannten Berichtes wie folgt darauf hingewiesen: „Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adresse der Antragstellerinnen und Antragsteller, nur und erst dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: 1. Erlass eines Gebührenbescheids 2. Erlass eines Ablehnungsbescheids, wenn die Antragstellerinnen und -steller Rechtsmittel einlegen wollen 3. materiell-rechtliche Gründe, vor allem Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder Vorliegen der erforderlichen Einwilligung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten 4. Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM).“ Bitte teilen Sie mir mit, welcher der o.g. Fallgruppe es erforderlich macht, dass ich meine persönliche Anschrift zu unterbreiten habe. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. April 2019. Der von Ihnen dargelegten Auffas…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
7. Mai 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. April 2019. Der von Ihnen dargelegten Auffassung können wir nach Prüfung Ihrer Hinweise nicht folgen. Der 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2017 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen führt vier Fallgruppen an, in denen „insbesondere“ die Adresse des/der Antragsteller*in erhoben werden darf. Sie bitten um eine Angabe, welche der Fallgruppen die Mitteilung Ihrer persönlichen Anschrift erforderlich macht. Wir hatten Sie um eine persönliche E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift gebeten, damit die Identifizierbarkeit der/des Antragssteller*in gewährleistet ist. Dies ist nötig, damit zu Ihrem Antrag ein rechtswirksamer Bescheid erfolgen kann. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre Anfrage erst nach Zusendung einer persönliche E-Mail-Adresse oder Postanschrift weiter bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Mai 2019. Grundsätzlich kann ich Ihnen versic…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
7. Mai 2019 15:57
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Mai 2019. Grundsätzlich kann ich Ihnen versichern, dass ich bei Ablehnung meines Anspruchs auf Information nicht beabsichtige rechtliche Maßnahmen einzulegen. Ferner haben Sie mir bislang auch keinen Hinweis dafür gegeben, dass die von mir angeforderte Information einen Gebührenbescheid zur Folge haben könnte. Aufgrund dessen bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Art von Bescheid es sich hierbei handelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihrer Anfrage nach Zusendung meiner sehr persönlichen E-Mail-Adresse oder Postanschrift nicht nachkommen kann, da ich befürchte ich könnte aufgrund dessen Repressalien ausgeliefert sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 7. Mai 2019. Alle Anträge nach dem Info…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln [#61093]
Datum
29. Mai 2019 18:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 7. Mai 2019. Alle Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW werden von uns nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen behandelt. Das erfordert, dass die Identität der/des Anspruchsteller*in festgestellt werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die/der Anspruchsteller*in beabsichtigt, Rechtsmittel einzulegen, oder ob voraussichtlich ein Gebührenbescheid erfolgt. Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW verwendet. Ihre Befürchtung von Repressalien kann ich daher nicht nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen