WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Westdeutsche Rundfunk Köln betreibt einen Verein deren Mitgliedsantrag (Mitgliedsbeitrag aktuell 10 Euro im Jahr) unter folgenden Anschrift einzureichen ist:
WDR AKTIV e.V., Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Haus Berlich, Raum 055
Unter dem Vereinsnamen werden unterschiedliche Angebote offeriert. Darunter fallen diverse Angebote in puncto Betriebssport, Gesundheitsvorsorge, Bildung, Kultur und Soziales, Senioren und Kinderbetreuung in insgesamt vier Kitas.
Ich bitte um nachstende Informationen für die Jahre 2015, 2016 und 2017:
• Wie hoch ist der jährl. Personaleinsatz seitens der WDR Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit? (z.B. Sprechstunde für Senioren jew. donnerstags, 10 bis 12 Uhr, WDR Köln) und in welche Höhe belaufen sich die dazugehörigen Arbeitskosten? (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)
• Welche jährliche Kosten für die Unterstützung des Vereins und in welcher Höhe werden von dem WDR Köln getragen? (z.B. Kita-Personal, Aufwendungen für Versicherungen, Sommerfeste inkl. Equipment, Spenden).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. März 2019
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16. April 2019
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