Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

WDR-Gesetz § 44b Kommerzielle Tätigkeiten

im WDR-Gesetz § 44b Kommerzielle Tätigkeiten sind alle kommerzielle Tätigkeiten, die WDR ausführen darf, genannt.

WDR hat mit anderen Rundfunkanstalten eine EU-Marke "Beitragsservice" angemeldet und nutzt diese aktiv mit.
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507

Bitte schicken Sie gesetzliche Grundlagen, die WDR erlauben, als einen breiten Warenanbieter am Markt zu agieren. Z.B. als Anbieter der Wasch- und Bleichmittel, Kosmetika, Technische Öle und Fette, Linoleum, Bier und anderen Waren und Dienstleistungen, die WDR unter seiner EU-Marke zur Zeit am Markt anbietet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WDR-Gesetz § 44b Kommerzielle Tätigkeiten [#21690]
Datum
1. Juni 2017 14:35
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im WDR-Gesetz § 44b Kommerzielle Tätigkeiten sind alle kommerzielle Tätigkeiten, die WDR ausführen darf, genannt. WDR hat mit anderen Rundfunkanstalten eine EU-Marke "Beitragsservice" angemeldet und nutzt diese aktiv mit. https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507 Bitte schicken Sie gesetzliche Grundlagen, die WDR erlauben, als einen breiten Warenanbieter am Markt zu agieren. Z.B. als Anbieter der Wasch- und Bleichmittel, Kosmetika, Technische Öle und Fette, Linoleum, Bier und anderen Waren und Dienstleistungen, die WDR unter seiner EU-Marke zur Zeit am Markt anbietet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Westdeutscher Rundfunk
gesetzliche Grundlagen gesetzliche Grundlage: WDR-Gesetz § 44b Kommerzielle Tätigkeiten
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
gesetzliche Grundlagen
Datum
13. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
gesetzliche Grundlage: WDR-Gesetz § 44b Kommerzielle Tätigkeiten
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.