Webcamüberwachung der Stadt Saarbrücken

Stellungnahme der Webcamüberwachung der Stadt Saarbrücken

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme der Webcamüberwachun…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Webcamüberwachung der Stadt Saarbrücken [#268487]
Datum
24. Januar 2023 03:18
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der Webcamüberwachung der Stadt Saarbrücken
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268487/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Es geht im folgenden Sachverhalt: Die Bürger der Stadt Saarbrücken u.a am Bahnhof werden von Webcams ü…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Webcamüberwachung der Stadt Saarbrücken [#268487]
Datum
24. Januar 2023 03:24
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es geht im folgenden Sachverhalt: Die Bürger der Stadt Saarbrücken u.a am Bahnhof werden von Webcams überwacht und geht daraum, warum die Überwachugn einrichtet wurde, und auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt Saarbrücken und mit welchen Gründen, aber auch wie die DSGVO eingehalten wird um nicht die Rechte von Dritten zu verletzten oder Hauseingänge zu filmen. Es stellt sich die Frage, wer Verantwortliche für die Daten im Sinne von Art. 7 DSGVO und Datenschutzbeauftragter ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 268487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268487/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt - Saarbrücken
AW: Ihre Nachricht vom 24.01.2023 wegen Kameraüberwachung am Hauptbahnhof [#268487] Sehr << Antragsteller:in…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 24.01.2023 wegen Kameraüberwachung am Hauptbahnhof [#268487]
Datum
27. Januar 2023 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage betreffend die Kameraüberwachung im Bereich des Hauptbahnhofs Saarbrücken habe ich erhalten, ebenso Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 SIFG (beides vom 24.01.2023). Soweit möglich und zuständig beantworte ich Ihnen gern Ihre Fragen, die gewünschte Stellungnahme kann aber nicht im Wege einer Aktenauskunft nach § 1 SIFG erfolgen, da Ihr Antrag keine konkreten Verfahrensakten des Ordnungsamtes betrifft. Die Standorte der Kameras im Bereich des Hauptbahnhofs sind zwischen dem Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes und dem Landespolizeipräsidium abgestimmt worden, welche auch zuständig für die Maßnahmen sind. Die Kameraüberwachung wird nicht von der Stadt Saarbrücken durchgeführt. Öffentliche Plätze darf die Polizei im Saarland nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Kameras überwachen. Rechtliche Grundlage ist § 27 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG). Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Datenschutz an das Unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes. Dieses stellt auf seiner Homepage unter dem Link https://www.datenschutz.saarland.de/themen/videoueberwachung auch umfangreiche Informationen zum Thema Videoüberwachung zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen