Website bundestag.de: 60 Millionen Abrufe im Jahr und eine eine Million Hyperlinks

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Akten, die belegen, nachvollziehbar machen, womit in diesem Zitat "Er verbucht circa 60 Millionen Abrufe im Jahr. Rund eine Million Hyperlinks verweisen auf www.bundestag.de" [1] auf den Internetauftritt des Deutschen Bundestages genannte Zahlen "60 Millionen Abrufe im Jahr" und "eine Million Hyperlinks" begründet sind. Insbesondere bitte ich um Zusendung von Akten, die nachvollziehbar machen, ob in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik nur die Abrufe der menschlichen Besucher aus Fleisch und Blut oder auch die Besuche von Software-Robotern gezählt wurden. Beispielsweise die Abrufe von Suchmaschinen-Robotern. Falls in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik die Abrufe von Software-Robotern getrennt gezählt wurden, bitte ich um Zusendung von Akten, die nachvollziehbar machen:
- für wie viel Prozent in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik sind die Software-Roboter verantwortlich
- und für wie viel Prozent in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik sind die Besucher der Website bundestag.de aus Fleisch und Blut verantwortlich.

Quellen
[1] Internetauftritt des Bundestages gewinnt Deutschen Preis für Onlinekommunikation 2017, 09.06.2017 - http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw23-preis/510364
[1.1] Screenshot von der Pressemitteilung [1], erstellt am 11.06.2017 - http://hub2.sprechrun.de/cloud/flegno/publik/bund/bundestag/deutscher-preis-fuer-onlinekommunikation/bundestag_pm_510364_2017-06-09.png

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die beleg…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Website bundestag.de: 60 Millionen Abrufe im Jahr und eine eine Million Hyperlinks [#21796]
Datum
11. Juni 2017 06:38
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die belegen, nachvollziehbar machen, womit in diesem Zitat "Er verbucht circa 60 Millionen Abrufe im Jahr. Rund eine Million Hyperlinks verweisen auf www.bundestag.de" [1] auf den Internetauftritt des Deutschen Bundestages genannte Zahlen "60 Millionen Abrufe im Jahr" und "eine Million Hyperlinks" begründet sind. Insbesondere bitte ich um Zusendung von Akten, die nachvollziehbar machen, ob in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik nur die Abrufe der menschlichen Besucher aus Fleisch und Blut oder auch die Besuche von Software-Robotern gezählt wurden. Beispielsweise die Abrufe von Suchmaschinen-Robotern. Falls in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik die Abrufe von Software-Robotern getrennt gezählt wurden, bitte ich um Zusendung von Akten, die nachvollziehbar machen: - für wie viel Prozent in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik sind die Software-Roboter verantwortlich - und für wie viel Prozent in der "60 Millionen Abrufe"-Statistik sind die Besucher der Website bundestag.de aus Fleisch und Blut verantwortlich. Quellen [1] Internetauftritt des Bundestages gewinnt Deutschen Preis für Onlinekommunikation 2017, 09.06.2017 - http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw23-preis/510364 [1.1] Screenshot von der Pressemitteilung [1], erstellt am 11.06.2017 - http://hub2.sprechrun.de/cloud/flegno/publik/bund/bundestag/deutscher-preis-fuer-onlinekommunikation/bundestag_pm_510364_2017-06-09.png
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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