Website der Staatsministerin Bär zur sog. Bundeszentrale für Digitale Aufklärung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

etwa ab Juli 2020 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung und Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Dorothee Bär, auf der Website der Bundesregierung (bundesregierung.de) ihre Initiative „Bundeszentrale für Digitale Aufklärung“ vorgestellt. Die entsprechende Seite war unter „https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-digitalisierung/bundeszentrale-fuer-digitale-aufklaerung“ erreichbar (nachfolgend: „besagte Seite“), wurde mittlerweile aber für die Öffentlichkeit gelöscht; es wird angezeigt, die besagte Seite sei nicht vorhanden (Fehler 404). Die besagte Seite trug offenbar die Überschrift „Die Bundeszentrale für Digitale Aufklärung – eine Initiative der Staatsministerin für Digitalisierung“ und war eine Unterseite der Seite „Staatsministerin für Digitalisierung“.

Bitte übersenden Sie mir alle Vorgänge, die mit der Löschung der besagten Seite oder der Vorbereitung dieser Löschung im unmittelbaren Zusammenhang stehen! Dazu gehören insbesondere interne Weisungen, Schreiben und Ähnliches des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sowie Weisungen, Schreiben und Ähnliches von und mit
- anderen Bundesbehörden,
- Beauftragten, Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung,
- Staatsministerinnen und Staatsministern, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären,
- politischen Beamtinnen und Beamten sowie
- obersten Bundesorganen und ihren Mitgliedern.
Sollte die besagte Seite aus technischer Sicht nicht gelöscht, sondern auf andere Weise für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht worden sein, so ist mit dem Begriff der Löschung diese Weise gemeint.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> etwa ab Juli 2020 hat die Beauftragte der Bundesregier…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Website der Staatsministerin Bär zur sog. Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#224333]
Datum
5. Juli 2021 02:05
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> etwa ab Juli 2020 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung und Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Dorothee Bär, auf der Website der Bundesregierung (bundesregierung.de) ihre Initiative „Bundeszentrale für Digitale Aufklärung“ vorgestellt. Die entsprechende Seite war unter „https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-digitalisierung/bundeszentrale-fuer-digitale-aufklaerung“ erreichbar (nachfolgend: „besagte Seite“), wurde mittlerweile aber für die Öffentlichkeit gelöscht; es wird angezeigt, die besagte Seite sei nicht vorhanden (Fehler 404). Die besagte Seite trug offenbar die Überschrift „Die Bundeszentrale für Digitale Aufklärung – eine Initiative der Staatsministerin für Digitalisierung“ und war eine Unterseite der Seite „Staatsministerin für Digitalisierung“. Bitte übersenden Sie mir alle Vorgänge, die mit der Löschung der besagten Seite oder der Vorbereitung dieser Löschung im unmittelbaren Zusammenhang stehen! Dazu gehören insbesondere interne Weisungen, Schreiben und Ähnliches des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sowie Weisungen, Schreiben und Ähnliches von und mit - anderen Bundesbehörden, - Beauftragten, Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung, - Staatsministerinnen und Staatsministern, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären, - politischen Beamtinnen und Beamten sowie - obersten Bundesorganen und ihren Mitgliedern. Sollte die besagte Seite aus technischer Sicht nicht gelöscht, sondern auf andere Weise für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht worden sein, so ist mit dem Begriff der Löschung diese Weise gemeint. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/224333/upload/c3623bf8526f16e465f21055c88caeccffdd737e/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Website der Staatsministerin Bär zur sog. Bund…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Website der Staatsministerin Bär zur sog. Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#224333]
Datum
9. August 2021 15:41
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Website der Staatsministerin Bär zur sog. Bundeszentrale für Digitale Aufklärung“ vom 05.07.2021 (#224333) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 224333 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet die Behörde über den Antrag auf Informationszugang, d…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Website der Staatsministerin Bär zur sog. Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#224333]
Datum
31. August 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet die Behörde über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) verfügt nicht über die von Ihnen begehrten Informationen, da die redaktionelle Verantwortung der Themenunterseiten der Staatsministerin für Digitalisierung nicht im Verantwortungsbereich des BPA liegt. Nach Rücksprache mit dem Büro der Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär können Sie Ihren Antrag dort erneut stellen. Gern auch per Mail an <<E-Mail-Adresse>> . Wenn Sie der Weiterleitung zustimmen, können wir Ihren Antrag aber auch gern weiterleiten. Sollten Sie dennoch an Ihrem Antrag an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung festhalten und eine förmliche (ablehnende) Bescheidung wünschen, so bitte ich Sie um Mitteilung. Andernfalls erachten wir das Verfahren als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Information bezüglich der Zuständigkeit! Ich w…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Website der Staatsministerin Bär zur sog. Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#224333]
Datum
31. August 2021 15:58
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Information bezüglich der Zuständigkeit! Ich werde den Antrag selbst (neu) an die zuständige Stelle stellen. Den Antrag an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung betrachte ich somit ebenfalls als erledigt bzw. ziehe ihn zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224333/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>