Wechsel des Essenanbieters an Ganztagsschulen

Mit dem neuen Essenanbieters vomfeinsten.lunch-room.de gibt es nur Probleme! Emails werden nicht beantwortet, Hotlines sind nicht besetzt,Daten werden nicht korrekt eingepflegt, Schülerprofile werden plötzlich deaktiviert, so dass keine Bestellung möglich ist. Mein Sohn hat immer noch kein Mittag, obwohl ich alle Forderungen des Anbieters erfüllt habe und das bereits drei Wochen vor Schulbeginn. Warum konnte es nicht beim lokalen Anbieter Stattküche bleiben? Über die Qualität kann man streiten, aber die Organisation war sehr unbürokratisch und flexibel.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. September 2018
  • Frist
    6. Oktober 2018
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Susanne Haase
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
Susanne Haase
Betreff
Wechsel des Essenanbieters an Ganztagsschulen [#33268]
Datum
4. September 2018 10:54
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem neuen Essenanbieters vomfeinsten.lunch-room.de gibt es nur Probleme! Emails werden nicht beantwortet, Hotlines sind nicht besetzt,Daten werden nicht korrekt eingepflegt, Schülerprofile werden plötzlich deaktiviert, so dass keine Bestellung möglich ist. Mein Sohn hat immer noch kein Mittag, obwohl ich alle Forderungen des Anbieters erfüllt habe und das bereits drei Wochen vor Schulbeginn. Warum konnte es nicht beim lokalen Anbieter Stattküche bleiben? Über die Qualität kann man streiten, aber die Organisation war sehr unbürokratisch und flexibel.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Haase <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Haase

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