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Wechselmodell

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf der Seite 6 des Koalitionsvertrag NRW 2017 - 2022 vom 26 Juni 2017 beschreiben Sie das "Ehen scheitern können". Wie weit sind sie bei der Umsetzung des Wechselmodell in Trennungsfamilien?
Was sind die nächsten Schritte? Wann können Trennungsfamilien damit rechnen, dass dieses Modell Flächendeckend in NRW gelebt wird? Dazu gehört m.E., dass Informationen zum Wechselmodell an die Jugendämter und Beratungssstellen weitergegeben werden und die Mitarbeiter geschult werden. Gibt es hier schon eine Informationskampagne vom Land NRW dazu wie ist der momentane Stand der Entwicklung? Wie weit werden weitere betroffenen Ministerien z.B. Ministerium der Justiz mit eingebunden?
Wer ist Ansprechpartner für das Wechselmodell im Land NRW?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wechselmodell [#34596]
Datum
12. November 2018 06:09
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Seite 6 des Koalitionsvertrag NRW 2017 - 2022 vom 26 Juni 2017 beschreiben Sie das "Ehen scheitern können". Wie weit sind sie bei der Umsetzung des Wechselmodell in Trennungsfamilien? Was sind die nächsten Schritte? Wann können Trennungsfamilien damit rechnen, dass dieses Modell Flächendeckend in NRW gelebt wird? Dazu gehört m.E., dass Informationen zum Wechselmodell an die Jugendämter und Beratungssstellen weitergegeben werden und die Mitarbeiter geschult werden. Gibt es hier schon eine Informationskampagne vom Land NRW dazu wie ist der momentane Stand der Entwicklung? Wie weit werden weitere betroffenen Ministerien z.B. Ministerium der Justiz mit eingebunden? Wer ist Ansprechpartner für das Wechselmodell im Land NRW? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe vom 12.11.2018 BL III 15.11.2018 Sehr geehrteAnt…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe vom 12.11.2018
Datum
15. November 2018 09:48
Status
Warte auf Antwort
BL III 15.11.2018 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Eingabe vom 12.11.2018 teile ich Ihnen mit, dass ich diese aus Gründen der Zuständigkeit an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf abgegeben habe. Sie erhalten von dort weitere Mitteilungen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 12.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in als Antwort auf Ihre E-Mail vom 12.11. erhalten Sie das i…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 12.11.2019
Datum
12. Dezember 2018 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Antwort auf Ihre E-Mail vom 12.11. erhalten Sie das im Anhang befindliche Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.