Wegekostengutachten zur LKW-Maut-Berechnung 2013

Das aktuellste (vermutlich in 2013) von Sachverständigen vorgelegte Wegekostengutachten zur gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung bzw. Ermittlung der LKW-Mauthöhe.

Bezug:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/LKW-Maut-soll-ausgeweitet-werden-2155257.html

und

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/wegekostengutachten-als-grundlage-zur-berechnung-der-mauthoehe.html?nn=35602

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2014
  • Frist
    29. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das aktuellste (…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Wegekostengutachten zur LKW-Maut-Berechnung 2013 [#6057]
Datum
26. März 2014 17:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das aktuellste (vermutlich in 2013) von Sachverständigen vorgelegte Wegekostengutachten zur gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung bzw. Ermittlung der LKW-Mauthöhe. Bezug: http://www.heise.de/newsticker/meldung/LKW-Maut-soll-ausgeweitet-werden-2155257.html und http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/wegekostengutachten-als-grundlage-zur-berechnung-der-mauthoehe.html?nn=35602
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies is…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 23 - MB 4608 Wegekostengutachten zur LKW-Maut-Berechnung 2013
Datum
28. März 2014 18:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift erhalten Sie hiermit. Ich möchte Sie bitten, bezüglich der K…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Az.: L 23 - MB 4608 Wegekostengutachten zur LKW-Maut-Berechnung 2013 [#6057]
Datum
28. März 2014 19:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift erhalten Sie hiermit. Ich möchte Sie bitten, bezüglich der Kommunikation nichtsdestotrotz so weit wie irgend möglich&sinnvoll die E-Mail-Adresse von fragdenstaat.de zu verwenden. Es würde mich freuen, wenn der Vorgang möglichst transparent verläuft. Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 6057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Wegekostengutachten 2013 - 2107 Das Ministerium teilt mir mit, dass das Gutachten inzwischen als Download zur Verf…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Wegekostengutachten 2013 - 2107
Datum
8. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Ministerium teilt mir mit, dass das Gutachten inzwischen als Download zur Verfügung steht und liefert mir den folgenden Link dazu mit: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/IR/bundesminister-dobrindt-zur-lkw-maut-25-03-14.html