Wegen Corona Fahrschule geschlossen?

Dürfen Fahrschulen trotz Corona Theorie- und Praxisunterricht erteilen?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 5 Follower:innen
Margit Schrimpf
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dürfen F…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Margit Schrimpf
Betreff
Wegen Corona Fahrschule geschlossen? [#182827]
Datum
17. März 2020 16:28
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dürfen Fahrschulen trotz Corona Theorie- und Praxisunterricht erteilen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Margit Schrimpf Anfragenr: 182827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182827 Postanschrift Margit Schrimpf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Margit Schrimpf

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z6b-028-g-09-03-04#30 Sehr geehrte Frau Schrimpf, bitte entschuldigen Sie, dass Sie - wegen Krankheit - erst je…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Wegen Corona Fahrschule geschlossen? [#182827]
Datum
31. März 2020 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Z6b-028-g-09-03-04#30 Sehr geehrte Frau Schrimpf, bitte entschuldigen Sie, dass Sie - wegen Krankheit - erst jetzt etwas vom Ministerium hören. Sie erhalten anbei Hinweise zu Ihren Rechten. Zur Sache: In § 1 Abs. 3 S. 1 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist geregelt, dass die Wahrnehmung von Angeboten in Bildungseinrichtungen untersagt ist. Nach den Auslegungshinweisen des Hessischen Sozialministeriums sowie des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums zur genannten Verordnung (Stand 27.03.2020) fällt der Betrieb von Fahrschulen unter das zitierte Verbot. Die Hinweise sind unter https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/rechtlicher-rahmen-fuer-unternehmen veröffentlicht. Der Betrieb von Lkw-Fahrschulen ist hingegen ausdrücklich erlaubt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Sie beruht nicht auf dem HDSIG und ist daher als Beantwortung einer allgemeinen Bürgeranfrage anzusehen. Mit freundlichen Grüßen