Weggeschmissene Lebensmittel

warum ist es Supermärkten weiterhin erlaubt,Lebensmittel wegzuschmeißen und das,obwohl diese sich nachweislich nicht zwingend in einem ungenießbaren Zustand befinden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum ist es Superm…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weggeschmissene Lebensmittel [#148044]
Datum
2. Juni 2019 12:01
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum ist es Supermärkten weiterhin erlaubt,Lebensmittel wegzuschmeißen und das,obwohl diese sich nachweislich nicht zwingend in einem ungenießbaren Zustand befinden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „F…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Weggeschmissene Lebensmittel [#148044]
Datum
3. Juni 2019 11:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 2.6.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre Anfrage vom 02.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben auf Ihre o…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.06.2019
Datum
25. Juni 2019 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben auf Ihre o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen