Wegweiser für Abgeordnete

Anfrage an: Thüringer Landtag

Der Deutsche Bundestag hat einen “Wegweiser für Abgeordnete” (https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/wegweiser_fuer_abgeordnete_2016_0.pdf) heraus gegeben.

Ich bitte um Zusendung des entsprechenden Dokuments aus Ihrem Landtag an meine Email <<E-Mail-Adresse>>.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Deut…
An Thüringer Landtag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Wegweiser für Abgeordnete [#20476]
Datum
23. Februar 2017 20:49
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Deutsche Bundestag hat einen “Wegweiser für Abgeordnete” (https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/wegweiser_fuer_abgeordnete_2016_0.pdf) heraus gegeben. Ich bitte um Zusendung des entsprechenden Dokuments aus Ihrem Landtag an meine Email <<E-Mail-Adresse>> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ vom 23.02.2017 (#20…
An Thüringer Landtag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Wegweiser für Abgeordnete [#20476]
Datum
4. Juni 2017 13:30
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ vom 23.02.2017 (#20476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze T…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ [#20476]
Datum
4. Juni 2017 13:31
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20476 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Landtag nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Reinecke. Mit freund…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete"
Datum
8. Juni 2017 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Reinecke. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landtag
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitten Sie um Nachsicht bezüglich der eingetret…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 20476 zum "Wegweiser für Abgeordnete" - unser Zeichen: 2417-3/2017-1/17 - hier: Nachweis Ihrer Identität
Datum
20. Juni 2017 13:33
Status
Warte auf Antwort
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28,8 KB


Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitten Sie um Nachsicht bezüglich der eingetretenen Verzögerung. Ihre Anfrage befindet sich noch in Bearbeitung und bedarf zunächst Ihrer Mitwirkung. Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) kann die Landtagsverwaltung als öffentliche Stelle verlangen, dass Sie als Antragsteller Ihre Identität nachweisen. Hierum ersuche ich Sie. Bitte übersenden Sie uns hierzu eine aktuelle Kopie 1. Ihres Personalausweises oder 2. Ihres Reisepasses mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen zitierte Vorschrift des § 6 Absatz 2 Satz 1 ThürIFG ist eine Ka…
An Thüringer Landtag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Meine Anfrage Nr. 20476 zum "Wegweiser für Abgeordnete" - unser Zeichen: 2417-3/2017-1/17 - hier: Nachweis Ihrer Identität [#20476]
Datum
20. Juni 2017 23:12
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen zitierte Vorschrift des § 6 Absatz 2 Satz 1 ThürIFG ist eine Kann-Vorschrift, was bedeutet, dass dies eine Ermessensvorschrift ist, die die Behoerde begründen muss. Die Landesregierung hat im Gesetzgebungsverfahrens im Gesetzesentwurf diese Möglichkeit wie folgt begründet: "Die Bearbeitung anonymer Anträge kann Probleme aufwerfen, beispielsweise mit Blick auf etwaige Rückfragen oder im Zusammenhang mit einer möglichen Kostentragung. Die öffentliche Stelle soll daher in den Fällen, in denen die Kenntnis der Identität der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrags erforderlich ist, einen entsprechenden Nachweis fordern können." (Drucksache 5/4986, S. 21/22) Danach muss sich demnach die Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde bemessen lassen und es muss eine Notwendigkeit für die Kenntnis der Identität vorliegen. Letztlich bedingt dies auch, dass Zweifel an der Identität des Antragstellers als solches bestehen. Ich bitte daher um Mitteilung, worin die Zweifel an meiner Identität bestehen und darüber hinaus, inwiefern die Kentnnis der Identität für die Bearbeitung des Antrages erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
059-9/2017.3 Sehr geehrt<< Anrede >> der Landtag hat sich heute an mich gewandt, jedoch verlangt das…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ [#20476]
Datum
20. Juni 2017 23:18
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
059-9/2017.3 Sehr geehrt<< Anrede >> der Landtag hat sich heute an mich gewandt, jedoch verlangt dass ich ihm eine Kopie meiner Ausweisdokumente zur Verfügung stelle (https://fragdenstaat.de/anfrage/wegweiser-fur-abgeordnete-13/#nachricht-69831). Ich habe den Landtag unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung gebeten, die Ermessensentscheidung zu begründen (https://fragdenstaat.de/anfrage/wegweiser-fur-abgeordnete-13/#nachricht-69942). Inwieweit ist aus Ihrer Sicht die Anfrage nach Ausweisdokumenten zulässig? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen von Mit freundlichem Gruß
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Wegweiser für Abgeordnete"
Datum
7. Juli 2017 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen von Mit freundlichem Gruß
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, St. Edwards Points Südgeorgien Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfr…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Wegweiser für Abgeordnete" [#20476]
Datum
7. Juli 2017 08:35
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, St. Edwards Points Südgeorgien Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ vom 23.02.2017 (#20…
An Thüringer Landtag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Wegweiser für Abgeordnete [#20476]
Datum
9. Juli 2017 11:40
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ vom 23.02.2017 (#20476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ vom 23.02.2017 (#20…
An Thüringer Landtag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Wegweiser für Abgeordnete [#20476]
Datum
20. Juli 2017 14:19
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ vom 23.02.2017 (#20476) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 115 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Thüringer Landtag
Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Anfrage befindet sich noch in Bearbeitu…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
AW: Meine Anfrage Nr. 20476 zum "Wegweiser für Abgeordnete" - unser Zeichen: 2417-3/2017-1/17 - hier: Nachweis Ihrer Identität [#20476]
Datum
2. August 2017 11:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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396,3 KB
Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Anfrage befindet sich noch in Bearbeitung. Für die Aufbereitung der Unterlagen würde voraussichtlich eine Arbeitsaufwand von mindestens einem Arbeitstag (8,5 Arbeitsstunden) anfallen. Dieser Arbeitsaufwand ist gemäß Ziffer 1.2.1 des Allgemeines Verwaltungskostenverzeichnisses der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) nach Zeitaufwand abzurechnen. Gemäß dessen Ziffer 1.4.1.3 belaufen sich die Gebühren auf 12,50 EUR pro 15 Minuten Zeitaufwand. Bei voraussichtlich mindesten 8,5 Stunden Zeitaufwand ergibt sich eine Gebühr von mindestens 425,00 EUR zuzüglich anfallender Auslagen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie trotz der zu erwartenden Kosten an Ihrer Anfrage festhalten. Sollten Sie an Ihrer Anfrage festhalten, ersuche ich Sie, uns gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zunächst Ihre Identität nachzuweisen. Bitte übersenden Sie uns hierzu eine aktuelle Kopie 1. Ihres gültigen Personalausweises oder 2. Ihres gültigen Reisepasses mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Anonyme Anträge können insbesondere im Hinblick auf das Risiko der Kostentragung nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 02.08.2017. Ich darf zunächst darum bitten au…
An Thüringer Landtag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Meine Anfrage Nr. 20476 zum "Wegweiser für Abgeordnete" - unser Zeichen: 2417-3/2017-1/17 - hier: Nachweis Ihrer Identität [#20476]
Datum
2. August 2017 13:28
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 02.08.2017. Ich darf zunächst darum bitten auszuführen, worin er Arbeitsaufwand liegen soll. 8.5 Stunden erscheinen hier auch sehr hoch gegriffen, die so auch nicht gerechtfertigt erscheinen. Wie bereits in meiner Email vom 20.06.2017 (!!!) darauf hingewiesen, handelt es sich bei der von Ihnen zitierten Vorschrift um eine Kann-Vorschrift, was bedeutet, dass dies eine Ermessensvorschrift ist, die die Behörde begründen muss. Die Landesregierung hat im Gesetzgebungsverfahrens im Gesetzesentwurf diese Möglichkeit wie folgt begründet: "Die Bearbeitung anonymer Anträge kann Probleme aufwerfen, beispielsweise mit Blick auf etwaige Rückfragen oder im Zusammenhang mit einer möglichen Kostentragung. Die öffentliche Stelle soll daher in den Fällen, in denen die Kenntnis der Identität der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrags erforderlich ist, einen entsprechenden Nachweis fordern können." (Drucksache 5/4986, S. 21/22). Danach muss sich demnach die Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde bemessen lassen und es muss eine Notwendigkeit für die Kenntnis der Identität vorliegen. Letztlich bedingt dies auch, dass Zweifel an der Identität des Antragstellers als solches bestehen. Ich bitte daher um Mitteilung, worin die Zweifel an meiner Identität bestehen und darüber hinaus, inwiefern die Kentnnis der Identität für die Bearbeitung des Antrages erforderlich ist. Mit freundlichen Grüssen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Sachstandsmitteilung im Verfahren 059-9/2017.6 und gleichzeitig um Be…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ [#20476]
Datum
2. August 2017 13:30
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Sachstandsmitteilung im Verfahren 059-9/2017.6 und gleichzeitig um Beachtung der Mitteilung der Landtagsverwaltung (https://fragdenstaat.de/anfrage/wegweiser-fur-abgeordnete-13/#nachricht-74076) und meiner Antwort (https://fragdenstaat.de/anfrage/wegweiser-fur-abgeordnete-13/#nachricht-74083) vom 02.08.2017 Mit freundlichen Grüssen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landtag
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Auskunftse…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
AW: Meine Anfrage Nr. 20476 zum "Wegweiser für Abgeordnete" - unser Zeichen: 2417-3/2017-1/17 - hier: Nachweis Ihrer Identität [#20476]
Datum
3. August 2017 10:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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396,3 KB
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Auskunftserteilung besteht, oder zum Beispiel der „spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten“ betroffen ist, sodass gemäß § 2 Absatz 3 Alt. 1 ThürIFG der Anwendungsbereich des ThürIFG nicht eröffnet wäre, wird momentan noch geprüft. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis. Die vorliegenden Unterlagen müssten in Handarbeit um personenbezogene Daten Dritter bereinigt werden, bevor diese veröffentlicht werden könnten. Hieraus ergibt sich der veranschlagte Zeitaufwand von mindestens 8,5 Arbeitsstunden. Zweifel an Ihrer Identität können nicht Tatbestandsvoraussetzung des § 6 Absatz 2 Satz 1 ThürIFG sein. Denn zu Ihrer Identität haben Sie noch gar keine Informationen übermittelt, die Anknüpfungspunkt für Zweifel sein könnten. So könnten sich beispielsweise Zweifel an Ihrer Postadresse erst dann ergeben, wenn uns diese bekannt ist. Sie haben die TLT-Drucksache 5/4986, S. 21/22 korrekt zitiert, wonach Behörden im Zusammenhang mit einer möglichen Kostentragung berechtigt sind, vor Erteilung der Auskunft die Offenlegung der Identität des Antragstellers zu verlangen. Hierauf habe ich mich bezogen. Mein Ersuchen um Mitteilung Ihrer Meldedaten ist mithin hinreichend begründet. Ich bitte Sie mir nunmehr mitzuteilen, wie Sie weiter verfahren möchten. Sind Sie – für den Fall, dass der Anwendungsbereich des ThürIFG eröffnet ist – bereit, uns Ihre Meldedaten im Vorhinein mitzuteilen und die veranschlagten Kosten zu tragen? Oder möchten Sie Ihre Anfrage zurücknehmen? Für Nachfragen stehe ich Ihnen gern auch telefonisch unter 0361 3771242 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrt<< Anrede >> Wie ich dies richtig sehe, handelt es sich mit der Nachfrage nach meinen pers…
An Thüringer Landtag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Meine Anfrage Nr. 20476 zum "Wegweiser für Abgeordnete" - unser Zeichen: 2417-3/2017-1/17 - hier: Nachweis Ihrer Identität [#20476]
Datum
3. August 2017 11:19
An
Thüringer Landtag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Wie ich dies richtig sehe, handelt es sich mit der Nachfrage nach meinen persoenlichen Daten einschliesslich der Personalausweiskopie lediglich um eine versuchte Ausspaehung meiner Person. Sie haben nunmehr deutlich gemacht, dass Zweifel an meiner Person ueberhaupt nicht bestehen und damit ist eine Identitaetsfeststellung ueberhaupt nicht eroeffnet. Weiterhin teilen Sie mit, dass Sie bislang noch gar nicht geprueft haben, ob nicht doch ein parlamentarischer Bereich betroffen ist. In Anbetracht der Antragstellung im Februar 2017 ist dies eine atemberaubende Geschwindigkeit ... aber gut. Dann klaeren Sie einmal diese Frage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Mit freundlichen Grüßen
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete= 93
Datum
10. August 2017 09:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
922,5 KB
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landtag
Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, unsere Prüfung bezüglich Ihrer o.g. Anfrage ist abgeschlossen. Sie haben keinen …
Von
Thüringer Landtag
Betreff
AW: AW: Meine Anfrage Nr. 20476 zum "Wegweiser für Abgeordnete" - unser Zeichen: 2417-3/2017-1/17 - hier: Nachweis Ihrer Identität [#20476]
Datum
15. September 2017 15:09
Status
Warte auf Antwort
396,3 KB
Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, unsere Prüfung bezüglich Ihrer o.g. Anfrage ist abgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Übersendung der begehrten Unterlagen, da die Dokumente den Bereich der parlamentarischen Angelegenheiten des Thüringer Landtags betreffen. In diesem Fall ist gemäß § 2 Absatz 3 Var. 1 ThürIFG der Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht eröffnet. Dennoch sind wir bereit, Ihnen die Dokumente unter der Voraussetzung zukommen zu lassen, dass Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses zuzüglich einer aktuellen Meldebestätigung zukommen zu lassen. Dann würden wir Ihnen unsere Kostennote an Ihre zustellungsfähige Postadresse übersenden. Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 2. August 2017 unsererseits dargelegt, würde sich die Kostennote auf mindestens 425,00 EUR zuzüglich der anfallenden Auslagen belaufen. Nach Zahlungseingang würden wir die Unterlagen aufbereiten und Ihnen zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 16. Oktober 2017 mit, wie Sie vorgehen möchten. Andernfalls betrachten wir den Vorgang als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
059-9/2017.6 https://fragdenstaat.de/a/20476 Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme zurueck auf den bishe…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete“ [#20476]
Datum
15. September 2017 21:52
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
059-9/2017.6 https://fragdenstaat.de/a/20476 Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme zurueck auf den bisherigen Schriftwechsel. Der Landtag hat mit Email vom 15.09.2017 geantwortet. Er sieht die Zusendung des Wegweises im parlamentarischen Bereich, verlangt auch gleichzeitig eine Gebuehr in Hoehe von 425 EUR sowie die Offenlegung zahlreicher Daten. Ich bitte um Pruefung. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Mit freundlichen Grüßen
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete= 93
Datum
19. September 2017 14:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
319,8 KB
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Mit freundlichen Grüßen

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zusendung per Mail ist vollkommen ausreichend. Ansonsten Jamstown St. Helena…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Wegweiser für Abgeordnete= 93 [#20476]
Datum
19. September 2017 22:33
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zusendung per Mail ist vollkommen ausreichend. Ansonsten Jamstown St. Helena Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey