Wegweiser für Abgeordnete

Anfrage an: Landtag NRW

Der Deutsche Bundestag hat einen “Wegweiser für Abgeordnete” (https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/wegweiser_fuer_abgeordnete_2016_0.pdf) herausgegeben.

Ich bitte um Zusendung des entsprechenden Dokuments aus Ihrem Landtag an meine Email <<E-Mail-Adresse>>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Wegweiser für Abgeordnete [#20467]
Datum
23. Februar 2017 11:32
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Deutsche Bundestag hat einen “Wegweiser für Abgeordnete” (https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/wegweiser_fuer_abgeordnete_2016_0.pdf) herausgegeben. Ich bitte um Zusendung des entsprechenden Dokuments aus Ihrem Landtag an meine Email <<E-Mail-Adresse>> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>

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Landtag NRW
Ihr Antrag nach dem IFG NRW Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfrei…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW
Datum
22. März 2017 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Eine mit dem "Wegweiser für Abgeordnete" des Deutschen Bundestags vergleichbare Informationssammlung für neue Abgeordnete existiert auch in Nordrhein-Westfalen. Diese nennt sich hier "Tipps für Abgeordnete". Die letzte Broschüre wurde zu Beginn der 16. Wahlperiode, also im Jahr 2012 erstellt. Soweit die Informationssammlung auf Mitarbeiter der Landtagsverwaltung als Ansprechpartner Bezug nimmt, die zwischenzeitlich nicht mehr oder nicht mehr an den genannten Stellen tätig sind, habe ich die entsprechenden Kontaktdaten unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 und Abs. 3 IFG NRW geschwärzt. Die Broschüre umfasst 93 Seiten; ich übersende sie Ihnen daher aus Kapazitätsgründen in zwei Teilen (1.Teil: Seite 1-49, 2. Teil Seite 50-93). Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, bitte ich Sie um einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen