Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem am 04. Juni 2019 durch einen in der vorigen Nacht entdeckten Weichendefekt einen ganzen Tag lang gefühlt keine Hamburger S-Bahn mehr nach Plan fuhr, frage ich Sie folgendes:
- Wie häufig werden die Weichen und Gleise im Hamburger S-Bahnnetz routinemäßig kontrolliert?
- Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt?
- Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt, die offenbar so schwerwiegend sind, dass sie den S-Bahnverkehr nachhaltig beeinflussen?
- Warum gibt es für solche Fälle offenbar keine adäquaten Notfallpläne für Ersatzverkehre?
- Gibt es außerplanmäßige Kontrollen? Wenn ja, aus welchen Anlässen werden diese durchgeführt?
- Warum wurden die offenbar gravierenden Defekte, die für das betriebliche Chaos am 04. Juni 2019 gesorgt haben, nicht früher entdeckt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Juni 2019
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9. Juli 2019
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