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Weihnachtsbeleuchtung für den Berliner Kurfürstendamm

Laut Pressebericht ist die Weihnachtsbeleuchtung (Lichterketten an den Bäumen sowie Weihnachtsfiguren) am Berliner Kurfürstendamm vom 27.11.2019 bis zum 05.01.2020 jeweils von 16-24 in Betrieb (https://www.weihnachteninberlin.de/erleben/1326011-970007-weihnachtsbeleuchtung-am-kurfuerstendamm.html). Ich möchte wissen, wie hoch der Stromverbaruch hierfür ist - jeweils pro Tag sowie insgsamt für den o.g. Zeitraum. Zudem möchte ich wissen, wie viel Kohelnstoffdioxid durch diesen zusätzlichen Stromverbrauch ausgestoßen wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weihnachtsbeleuchtung für den Berliner Kurfürstendamm [#171866]
Datum
10. Dezember 2019 12:28
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressebericht ist die Weihnachtsbeleuchtung (Lichterketten an den Bäumen sowie Weihnachtsfiguren) am Berliner Kurfürstendamm vom 27.11.2019 bis zum 05.01.2020 jeweils von 16-24 in Betrieb (https://www.weihnachteninberlin.de/erleben/1326011-970007-weihnachtsbeleuchtung-am-kurfuerstendamm.html). Ich möchte wissen, wie hoch der Stromverbaruch hierfür ist - jeweils pro Tag sowie insgsamt für den o.g. Zeitraum. Zudem möchte ich wissen, wie viel Kohelnstoffdioxid durch diesen zusätzlichen Stromverbrauch ausgestoßen wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171866
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail-Nachricht. - Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrer Anf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Weihnachtsbeleuchtung für den Berliner Kurfürstendamm [#171866]
Datum
10. Dezember 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail-Nachricht. - Wir möchten Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage zuständigkeitshalber an die Arbeitsgemeinschaft City West e.V. - e-mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> - zu wenden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat mich mit meiner Anfrage…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weihnachtsbeleuchtung für den Berliner Kurfürstendamm [#171866]
Datum
10. Dezember 2019 14:01
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat mich mit meiner Anfrage an Sie verwiesen. Laut Pressebericht ist die Weihnachtsbeleuchtung (Lichterketten an den Bäumen sowie Weihnachtsfiguren) am Berliner Kurfürstendamm vom 27.11.2019 bis zum 05.01.2020 jeweils von 16-24 in Betrieb (https://www.weihnachteninberlin.de/erleben/1326011-970007-weihnachtsbeleuchtung-am-kurfuerstendamm.html). Ich möchte wissen, wie hoch der Stromverbaruch hierfür ist - jeweils pro Tag sowie insgsamt für den o.g. Zeitraum. Zudem möchte ich wissen, wie viel Kohelnstoffdioxid durch diesen zusätzlichen Stromverbrauch ausgestoßen wird. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171866
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind leider noch nicht ganz mit dem Rückbau und der Auswertung Weihnachtsbeleuch…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Re: Fwd: Weihnachtsbeleuchtung für den Berliner Kurfürstendamm [#171866] - Bitte um Rückruf bei Klau
Datum
17. Januar 2020 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind leider noch nicht ganz mit dem Rückbau und der Auswertung Weihnachtsbeleuchtung Kudamm ganz fertig. Es sind in Summe 23 Standorte von Stromentnahme. 20 sind davon schon Demontiert. Die drei Restlichen Verteilungen werden um den 30.1.20 Demontiert und Ausgelesen. Stand zur Zeit: es wurden 37.437kWh Verbraucht. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage und das darin zum Ausdruck kommende Interesse an u…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Weihnachtsbeleuchtung für den Berliner Kurfürstendamm [#171866]
Datum
24. Januar 2020 15:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage und das darin zum Ausdruck kommende Interesse an unserer Arbeit. Leider können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht geben. Die AG City ist ein privatrechtlicher Verein, der keine öffentlich-rechtlichen, insbesondere keine hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt. Daher sind wir keine Behörde bzw. sonstige öffentliche Stelle im Sinne des Berliner IFG und unterliegen nicht den Auskunftspflichten des Berliner IFG. Wir sind auch keine "Stelle" im Sinne des VIG und sehen auch keinen Zusammenhang Ihrer Frage mit den möglichen Informationsgegenständen nach dem VIG. Mit freundlichen Grüßen