Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020

- Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 [#211590]
Datum
8. Februar 2021 07:57
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den J…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 [#211590]
Datum
18. März 2021 14:00
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020“ vom 08.02.2021 (#211590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den J…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 [#211590]
Datum
22. März 2021 06:47
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020“ vom 08.02.2021 (#211590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den J…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 [#211590]
Datum
30. März 2021 13:56
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020“ vom 08.02.2021 (#211590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020“ [#211590]
Datum
3. Mai 2021 19:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/211590/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil in keinster Weise auf meine Anfrage geantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 211590.pdf Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.05.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020“ [#211590]
Datum
4. Mai 2021 08:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.05.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 03.05.2021 bat ich Sie um Vermittlung bei folgender IFG Anfrage: https://fragde…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020“ [#211590]
Datum
30. November 2021 20:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 03.05.2021 bat ich Sie um Vermittlung bei folgender IFG Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/weihnachtsgrukarten-der-polizei-bonn-aus-den-jahren-2018-2019-und-2020/ Leider habe ich seitdem keine Rückmeldung von Ihnen, noch der zuständigen Behörde erhalten. Ich bitte Sie hiermit umgehend um Abhilfe dieses Missstandes. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 211590.pdf Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage ist hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/weihnachtsgrukarten-der-poli…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-4021/21Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch) [#211590]
Datum
17. Dezember 2021 12:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage ist hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/weihnachtsgrukarten-der-polizei-bonn-aus-den-jahren-2018-2019-und-2020/#nachricht-653180 öffentlich einsehbar. Gerne wiederhole ich hier den Inhalt der Anfrage zur Weiterleitung an das zuständige Referat: "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch)" Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>" Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-4021/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Muster der Weihnachtsgrußkarten de…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-4021/21 Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch)
Datum
17. Dezember 2021 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.3.1.5-4021/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch) Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Bonn soeben aufgegriffen (Ihre Ursprungsmail mit dem Link -nicht der öffentlich zugängliche!!- konnte doch noch gefunden werden). Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher ist weder postalisch noch per Mail eine Antwort des Polizeipräsidiums Bonn …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-4021/21 Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch) [#211590]
Datum
18. Januar 2022 08:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher ist weder postalisch noch per Mail eine Antwort des Polizeipräsidiums Bonn eingegangen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/
Polizeipräsidium Bonn
Von: Antragsteller/in Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2022 10:07 An: F Bonn Datenschutz <<Name und E-Mail-Adr…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
WG: 209.2.3.1.5-4021/21 Zugang zum Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch) #211590
Datum
28. Januar 2022 14:49
Status
Von: Antragsteller/in Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2022 10:07 An: F Bonn Datenschutz <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: 209.2.3.1.5-4021/21 Zugang zum Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch) #211590 209.2.3.1.5-4021/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn << Adresse entfernt >> vom 03.05.2021 auf Zugang zum Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte teilen Sie als informationspflichtige Stelle dem Antragsteller die Antwort direkt mit E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post: << Adresse entfernt >> Rosenfelder Ring 152 10315 Berlin Die Daten sind auch dem Link zu entnehmen. Die Anfrage ist zu finden unter: https://fragdenstaat.de/a/211590/ Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage welche ich hiermit als abgeschloss…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
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Betreff
AW: WG: 209.2.3.1.5-4021/21 Zugang zum Muster der Weihnachtsgrußkarten der Polizei Bonn aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (gerne postalisch) #211590 [#211590]
Datum
28. Januar 2022 17:17
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage welche ich hiermit als abgeschlossen betrachte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211590/