Weisung an Ausländerbehörde im Fall Sami A.

Die Anweisung des MKFFI an die Ausländerbehörde im Fall Sami A., weder den Betroffenen noch das Gericht über das Datum der Rückführung zu informieren (vgl. PM des OVG, http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/35_180815/index.php)

Ergebnis der Anfrage

Die Weisung ist jetzt veröffentlicht unter https://www.mkffi.nrw/sites/default/fil…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Weisung an Ausländerbehörde im Fall Sami A. [#32896]
Datum
15. August 2018 23:42
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anweisung des MKFFI an die Ausländerbehörde im Fall Sami A., weder den Betroffenen noch das Gericht über das Datum der Rückführung zu informieren (vgl. PM des OVG, http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/35_180815/index.php)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen im Fall Sami A. vom 15.08.2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, per Mail vom 1…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen im Fall Sami A. vom 15.08.2018
Datum
5. September 2018 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, per Mail vom 15.08.2018 baten Sie unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2018 (Fragen und Antworten zum Fall Sami A. aus Anlass des Beschlusses des OVG NRW vom 15. August 2018 -17 B 1029/18-) um Übersendung der vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gegenüber der Ausländerbehörde ausgegebenen "Anweisung", weder den Betroffenen Sami A., noch das Gericht über das Datum der Rückführung zu informieren, in elektronischer Form. Das Ministerium hat den Wortlaut der am 10.07.2018 an die Ausländerbehörde der Stadt Bochum versandten Mail im Rahmen eines Statements von Herrn Minister Dr. Stamp zum Fall Sami A. auf seiner Homepage veröffentlicht, das Sie über folgenden Link erreichen: https://www.mkffi.nrw/statement-von-minister-joachim-stamp-zum-fall-sami Dabei bitte ich zu beachten, dass die Mail nach hiesigem Verständnis keine Weisung im dienstrechtlichen Sinne enthält. Mit freundlichen Grüßen