Weisung an hessisches Finanzministerium zu attac

Die Weisung, die das BMF dem Hessischen Finanzministerium Ende 2016 in Sachen Gemeinnützigkeit von attac erteilt hat, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Hessisches Finanzgerichts einzulegen (vgl. https://www.fr.de/politik/schaeuble-versus-attac-11022512.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Weisung…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Weisung an hessisches Finanzministerium zu attac [#171934]
Datum
11. Dezember 2019 15:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Weisung, die das BMF dem Hessischen Finanzministerium Ende 2016 in Sachen Gemeinnützigkeit von attac erteilt hat, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Hessisches Finanzgerichts einzulegen (vgl. https://www.fr.de/politik/schaeuble-versus-attac-11022512.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 171934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171934 Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Weisung an Hessisches Finanzministerium Sehr geehrte Frau Pfau, Anl…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Weisung an Hessisches Finanzministerium
Datum
30. Dezember 2019 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch Ihr Bescheid V B 5 - O 1319/19/10267 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 30. Dez…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch Ihr Bescheid V B 5 - O 1319/19/10267
Datum
21. Januar 2020
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 30. Dezember 2019 mit dem Zeichen V B 5 - O 1319/19/10282 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meine Anfrage ab, da die Weisung dem Steuergeheimnis unterliege. Tatsächlich schützt das Steuergeheimnis nach der von Ihnen zitierte Passage (Schoch, § 3 IFG, Rn. 243) den Steuerpflichtigen davor, dass Informationen, die er preisgeben muss, bekannt werden. Das ist hier nicht der Fall. Das angefragte Dokument ist eine Weisung des BMF. Selbst wenn es um Informationen des Steuerpflichtigen ginge, müsste dieser im Rahmen einer Drittbeteiligung angehört werden. Es ist zu erwarten, dass attac einer Offenlegung zustimmen würde. Ich bitte Sie erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
IFG - Weisung an Hessisches Finanzministerium Sehr geehrte Frau Pfau, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten S…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Weisung an Hessisches Finanzministerium
Datum
6. Mai 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
600,2 KB

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