Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Spiegel berichtete heute unter folgendem Link (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/luca-app-innenministerium-lehnt-sicherheitspruefung-ab-a-a6dba9ed-6d12-4ead-945a-bf06d6fc0795) von einer Weisung des BMI, dass eine Prüfung der Luca-App, genauer des »Gesamtsystems inklusive aller Komponenten der dahinter stehenden IT-Infrastruktur« durch das BSI abgelehnt wurde.

Hierzu beantrage ich die Zusendung sämtlicher Ihnen dazu vorliegenden Dokumente, insbesondere Weisungen und Korrespondenz mit dem BMI, betreffend diesen Sachverhalt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in der Spiegel berichtete heute unter folgendem Link (https://www…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App [#226960]
Datum
17. August 2021 22:14
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in der Spiegel berichtete heute unter folgendem Link (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/luca-app-innenministerium-lehnt-sicherheitspruefung-ab-a-a6dba9ed-6d12-4ead-945a-bf06d6fc0795) von einer Weisung des BMI, dass eine Prüfung der Luca-App, genauer des »Gesamtsystems inklusive aller Komponenten der dahinter stehenden IT-Infrastruktur« durch das BSI abgelehnt wurde. Hierzu beantrage ich die Zusendung sämtlicher Ihnen dazu vorliegenden Dokumente, insbesondere Weisungen und Korrespondenz mit dem BMI, betreffend diesen Sachverhalt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird sic…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App [#226960]
Datum
17. September 2021 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird sich etwas verzögern. Zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennotiz. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <&l…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App [#226960]
Datum
17. September 2021 08:15
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennotiz. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Zur Vollständigkeit hänge ich ebenfalls meine Postadresse an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform &quo…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App [#226960]
Datum
17. September 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform "FragdenStaat.de" im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage erzeugten E-Mail Adresse (" Für jede Anfrage generieren wir jetzt automatisch zur Mail-Adresse @fragdenstaat.de eine Mail-Adresse @echtemail.de.", s. dazu https://netzpolitik.org/2015/zum-dahinschmelzen-fragdenstaat-startet-eigenen-provider-echtemail-de/). Daher kann diese E-Mail-Adresse nicht als persönliche E-Mail-Adresse angesehen werden, da "FragdenStaat.de" nicht als E-Mail Provider angesehen wird, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren erneuten Hinweis. In diesem Fall bleibt wohl nur der Postweg.…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App [#226960]
Datum
17. September 2021 09:13
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren erneuten Hinweis. In diesem Fall bleibt wohl nur der Postweg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luc…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App [#226960]
Datum
25. September 2021 18:25
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung des BMI betreffend: Überprüfung der Luca-App“ vom 17.08.2021 (#226960) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage - befindet sich der Bescheid schon auf dem Postweg? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226960/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Das BSI wurde vom BMI aufgrund von vier Gründen d…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Das BSI wurde vom BMI aufgrund von vier Gründen daran gehindert, die Überprüfung durchzuführen: Zitat Email des BMI im Anhang: "1) Der Einsatz der Luca-App liegt in der Verantwortung der Länder. Die Länder müssen für Funktion und Sicherheit der für ihre Verwaltungsverfahren genutzten IT-Verfahren selbst sorgen. Dazu können sie auch jederzeit auf entsprechende (auch BSI zertifizierte) Dienstleister am Markt zurückgreifen. Soweit hier bekannt, hätte auch BSI auf einen externen Dienstleister für die Prüfung zurückgegriffen, weshalb h. E. die gesetzlichen Voraussetzungen der Amtshilfe nicht erfüllt sind. 2) Aus der Unterstützungsbitte Hessens geht nicht hervor, ob diese auf Initiative der dreizehn die Luca-Anwendung einsetzenden Länder oder allein auf Initiative Hessens basiert. Sofern es eine alleinige Initiative Hessens ist, scheint die Argumentation, dass die Länder nicht in der Lage sind, eine umfassende IT-Sicherheitsprüfung auf Basis des Quellcodes durchzuführen, nicht erfüllt. Hessen könnte sich auch der Unterstützung anderer Länder bedienen. Die Amtshilfe einer Bundesbehörde erscheint somit nicht erforderlich. 3) Würde BSI der Bitte Hessens entsprechen, bliebe die Frage, wie mit anderen IT-Verfahren nach Landesrecht umzugehen wäre. Die Argumentation Hessens, dass durch Tätigwerden des BSI aufwändige Doppelbefassungen vermieden und den Ländern eine gesicherte Basis für die Einschätzung der Luca-App gegeben werden könne, ließe sich beliebig auf andere länderübergreifend genutzte IT-Verfahren übertragen. 4) Im Gegensatz zur CWA, bei der der Bund Auftraggeber ist, käme die BSI-Prüfung der Luca-Anwendung auch einem Unternehmen zugute, das seine Lösung am Markt anbietet und den Ländern verkauft hat. Inwiefern eine durch BSI durchgeführte (ggf. auch kostenlose) Prüfung die Schaffung eines unzulässigen Marktvorteils darstellt, müsste zunächst geprüft werden."

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AW: Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#226960] Sehr << Anrede >> viel…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#226960]
Datum
30. September 2021 14:32
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Bescheids sowie der Unterlagen. Das Schreiben ist bei mir eingegangen, ich betrachte diese Angelegenheit damit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226960/