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Weisung des Jobcenters - Kitaplätze

die Weisung mit dem Titel „Kitaplätze“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Weisung mi…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisung des Jobcenters - Kitaplätze [#20849]
Datum
29. März 2017 17:09
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Weisung mit dem Titel „Kitaplätze“. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
IFG-21-2017_05_11_Hausinterne_Weisung_Antrag_Frag-den-Staat_Kitaplätze_#20849_Entscheidung Sehr <Information-en…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
IFG-21-2017_05_11_Hausinterne_Weisung_Antrag_Frag-den-Staat_Kitaplätze_#20849_Entscheidung
Datum
11. Mai 2017 14:28
Status
Sehr <Information-entfernt> die mit dem Antrag begehrten Informationen erhalten Sie als Anlage in dieser E-Mail. Soweit über den Anbieter der Plattform Ihres Antrages mitgeteilt wird, dass von hier unrechtmäßig bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz generalisiert ein Identitätsnachweis verlangt wird, ist dieser Hinweis bereits vor dem Hintergrund einer aktuellen Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unzutreffend. Nach dieser Stellungnahme ist das Erfordernis eines Identitätsnachweises zumindest dann nicht zu beanstanden, wenn es sich um Anträge handelt, die voraussichtlich abgelehnt werden oder aber bei Bewilligung eine Pflicht zur Kostentragung nach sich ziehen. Lediglich in derartigen Fallkonstellationen wird von hier nach der Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Erfordernis eines Identitätsbachweises auch künftig erwogen. Da es sich bei Ihrem Antrag jedoch um eine einfach gelagerte Auskunft handelt, die zudem erteilt wird, war vor Auskunftserteilung gerade kein Nachweis der Identität angezeigt. Mit freundlichen Grüßen
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