Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an den Baudezernenten der Stadt Kerpen

- Die Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung betreffend des Brandschutzes der Baumhäuser im Hambacher Forst

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
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Betreff
Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an den Baudezernenten der Stadt Kerpen [#33473]
Datum
14. September 2018 02:03
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung betreffend des Brandschutzes der Baumhäuser im Hambacher Forst
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
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Betreff
AW: Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an den Baudezernenten der Stadt Kerpen [#33473]
Datum
13. November 2018 16:34
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an den Baudezernenten der Stadt Kerpen“ vom 14.09.2018 (#33473) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an den Baudezernenten der Stadt Kerpen [#33473]
Datum
8. Januar 2019 22:11
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung an den Baudezernenten der Stadt Kerpen“ vom 14.09.2018 (#33473) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Kerpen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete B…
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Januar 2019 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 14.9.2018. Die Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW finden Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/startseitenmeldungen/startseitenmeldungsarchiv/Archiv_2018/am20180914a/Hambacher_Forst_O.pdf Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Störungen im Hambacher Forst (Erlass Hambacher Forst)
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Störungen im Hambacher Forst (Erlass Hambacher Forst)
Datum
17. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen