Weisung SenIAS an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zur Wohndauer in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen
Die Einweisung Asylsuchender in Aufnahmeeinrichtungen nach dem Asylgesetz ist mit Mehraufwendungen für das Land Berlin (Lieferung von Fertigessen durch Caterer statt Selbstverpflegung, Verbot der Anmietung einer kostengünstigeren Mietwohnung) und entsprechenden Belastungen für die betroffenen Menschen verbunden. Das Asylgesetz lässt in §§ 47 Abs. 1a Satz 2 sowie in §§ 48 bis 50 den Ländern Spielräume zur Verlegung in eine reguläre Gemeinschaftsunterkunft mit Selbstversorgung sowie zur Anmietung einer Wohnung auch schon vor Ablauf von 6 Monaten.
Laut Berliner Abgeordnetenhaus-Drs. 18/15036 vom 5.6.2018 hat "die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Oktober 2017 eine Arbeitsanweisung zur Wohnverpflichtung von Geflüchteten erlassen hat, um die Aufenthaltsdauer der Menschen mit Fluchthintergrund unter Ausnutzung der gesetzlichen Spielräume der §§ 48 – 50 Asylgesetz (AsylG) zu verringern." Die an das Berliner Landesamt für Flüchtlinge LAF gerichtete Weisung enthält auch Maßgaben dazu, in welcher Form die untergebrachten Menschen durch das LAF über ihre Rechte informiert werden.
Wir bitten um Übersendung der Weisung an das LAF nach dem IFG Berlin.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. August 2018
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4. September 2018
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- Weisung SenIAS an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zur Wohndauer in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen [#32545]
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- 1. August 2018 15:42
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- Ihr Antrag nach dem IFG vom 01.08.2018 - - Weisung SenIAS an das LAF zur Wohndauer in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen
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- 3. August 2018 09:38
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- Re: Ihr Antrag nach dem IFG vom 01.08.2018 - - Weisung SenIAS an das LAF zur Wohndauer in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen [#32545]
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- 3. August 2018 13:26
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- Datum
- 3. August 2018 14:02
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- 3. August 2018 16:10
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- Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 01.08.2018 - - Weisung SenIAS an das LAF zur Wohndauer in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen [#32545]
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- 3. August 2018 16:12
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- AW: Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 01.08.2018 - - Weisung SenIAS an das LAF zur Wohndauer in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen [#32545]
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- 13. August 2018 08:19
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- 13. August 2018 09:49
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- 23. August 2018 17:04
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- 24. August 2018 15:33
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- Datum
- 25. August 2018 16:04
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- Datum
- 29. August 2018 11:51
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- Datum
- 29. August 2018 12:20
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