Weisungen - Bürgerservice

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen o.ä. des Bürgerservices dazu, dass keine Informationen dazu herausgegeben werden dürfen, wenn Anfragen an Fachreferate weitergeleitet wurden
- Dokumente in denen die Erwägungsgründe dafür festgehalten sind, dass der Bürgerservice Angaben zu Weiterleitungen an Fachreferate, Durchwahlnummern o.ä. Angaben herausgeben darf
- sämtliche weitere Richtlinien oder Handlungsanweisungen des Bürgerservices zur Beantwortung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern

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Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne R…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Weisungen - Bürgerservice [#180248]
Datum
12. Februar 2020 18:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen o.ä. des Bürgerservices dazu, dass keine Informationen dazu herausgegeben werden dürfen, wenn Anfragen an Fachreferate weitergeleitet wurden - Dokumente in denen die Erwägungsgründe dafür festgehalten sind, dass der Bürgerservice Angaben zu Weiterleitungen an Fachreferate, Durchwahlnummern o.ä. Angaben herausgeben darf - sämtliche weitere Richtlinien oder Handlungsanweisungen des Bürgerservices zur Beantwortung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 180248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180248 Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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