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Weisungen der Polizei bei Versammlungen gegen den Einsatz türkischer Streitkräfte im nordysrischen Distrikt Afrin

Sämtliche Weisungen der Polizei bei Versammlungen gegen den Einsatz türkischer Streitkräfte im nordysrischen Distrikt Afrin.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen der Polizei bei Versammlungen gegen den Einsatz türkischer Streitkräfte im nordysrischen Distrikt Afrin [#26994]
Datum
12. März 2018 22:32
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Weisungen der Polizei bei Versammlungen gegen den Einsatz türkischer Streitkräfte im nordysrischen Distrikt Afrin.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Düsseldorf
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine W…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
AW: Weisungen der Polizei bei Versammlungen gegen den Einsatz türkischer Streitkräfte im nordysrischen Distrikt Afrin [#26994]
Datum
13. März 2018 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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25,6 KB


Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es keine Weisungen der Polizei bei Versammlungen gegen den Einsatz türkischer Streitkräfte im nordysrischen Distrikt Afrin gibt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.