Weisungen des Jobcenters

- sämtliche interne Weisungen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Personenbezogene Daten in den Weisungen können Sie ggf. schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Johannes Ponader
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inte…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Johannes Ponader
Betreff
Weisungen des Jobcenters [#18102]
Datum
14. Oktober 2016 17:15
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche interne Weisungen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Personenbezogene Daten in den Weisungen können Sie ggf. schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Johannes Ponader <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Ponader << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Ponader
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
2016_11_07_IFG-6-2016_Antrag_Weisungen_des_Jobcenters_#18102_Zwischennachricht_Hinweis_Kosten Sehr geehrter Herr P…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
2016_11_07_IFG-6-2016_Antrag_Weisungen_des_Jobcenters_#18102_Zwischennachricht_Hinweis_Kosten
Datum
7. November 2016 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ponader, Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz habe ich erhalten und werde diesen unter obenstehendem Aktenzeichen bearbeiten. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere da ich zu prüfen habe, ob die von Ihnen zur Herausgabe gewünschten Informationen personenbezogene Daten Dritter beinhalten. Diese habe ich ggf. vor einer Herausgabe der Daten zu beteiligen. Für den Fall, dass die personenbezogen Daten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sind diese, wie Sie bereits selbst feststellen, zu schwärzen, was einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand darstellt. Ich weise Sie darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und inwieweit diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Für die Prüfung beabsichtige ich aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin in der Tätigkeitsebene 3 zu beauftragen. Diese wird voraussichtlich ca. 3 bis 5 Stunden mit der Prüfung, Zusammenstellung und Herausgabe der Daten beschäftigt sein. Nach dem 16. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den dazugehörenden Anlagen ist kein Dienstposten vorgesehen, dessen originäre Aufgabe die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG ist. Auch der nach dem Bundesdatenschutzgesetz durch die Geschäftsführung zu bestimmende behördliche Datenschutzbeauftragte ist für diese Tätigkeit nicht zuständig. Daher hat mein Haus für die Bearbeitung Ihres Antrages einen Mitarbeiter von seinen originären Aufgaben freizustellen, wodurch zusätzliche Kosten, nämlich durch die anderweitige Verwendung, entstehen. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenfrei erteilt werden kann. Diese Kosten veranschlage ich aufgrund der vorstehenden Erläuterung mit einem Betrag von ca. 57,00 €/Stunde, so dass sich für die Bearbeitung des Antrages voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 171,00 € bis 285,00 € ergeben können. Diese wären von Ihnen zu tragen. Ich bitte daher bis zum 11.11.2016 um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die im Absender ersichtliche E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
2016_11_14_IFG-6-2016_Antrag_Weisungen_des_Jobcenters_#18102_Zwischennachricht_Aufforderung_Identitätsnachweis_Per…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
2016_11_14_IFG-6-2016_Antrag_Weisungen_des_Jobcenters_#18102_Zwischennachricht_Aufforderung_Identitätsnachweis_Personalausweis
Datum
14. November 2016 13:52
Status
Sehr geehrter Herr Ponader, im Nachgang zu meiner anliegenden E-Mail vom 07.11.2016 bitte ich Sie nachzuweisen, dass Sie zu dem antragsberechtigten Personenkreis gem. § 1 Abs. 1 IFG gehören. Hierzu ist es erforderlich, dass durch mich festgestellt werden kann, dass Ihr Antrag von einer natürlichen Person unter Ihrem Realnamen/Klarnamen gestellt wurde. Dies ist erforderlich, weil von hier nachzuhalten ist, dass nicht mehrere Anträge unter Pseudonymen von einer einzigen Person gestellt werden. Denn antragsberechtigt ist lediglich die natürliche Person selbst. Daher bitte ich Sie, mir bis zum 18.11.2016 durch Vorlage Ihres Personalausweises Ihre Identität im Sinne der vorstehenden Antragsberechtigung nachzuweisen. Hierzu können Sie zu den Öffnungszeiten meines Hauses, die jederzeit für Sie im Internet abrufbar sind, im Zimmer 1.120 bei Frau Schulz vorzusprechen. Von einem Nachweis Ihres Ausweises in Form der Übersendung als Anlage einer E-Mail rate ich aus datenschutzrechtlichen Gründen ab, da eine qualifizierte Verschlüsselung im E-Mail-Verkehr mit meinem Haus gegenwärtig nicht möglich ist. Sollte mir bis zur vorgenannten Frist ein entsprechender Nachweis nicht vorliegen, bin ich gehalten, Ihren Antrag mangels Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen