Weisungen des Jobcenters - Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Andrej Warkentin
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis Details
Von
Andrej Warkentin
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis [#18368]
Datum
20. Oktober 2016 23:53
An
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrej Warkentin <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andrej Warkentin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrej Warkentin
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail
Datum
20. Oktober 2016 23:53
Status
Warte auf Antwort
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Andrej Warkentin
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail [#18368] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis Details
Von
Andrej Warkentin
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail [#18368]
Datum
29. November 2016 21:09
An
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis“ vom 20.10.2016 (#18368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andrej Warkentin Anfragenr: 18368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andrej Warkentin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail
Datum
29. November 2016 21:09
Status
Warte auf Antwort
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Andrej Warkentin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Andrej Warkentin
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis“ [#18368]
Datum
27. Juli 2017 20:33
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18368 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es bisher nur Eingangsbestätigungen als Antwort gab und die vorgesehene Bearbeitungszeit bereits weit überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andrej Warkentin Anfragenr: 18368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Frag den Staat - Ablage BBL Zwischenmitteilung zum Antrag nach IZG LSA - Zielvereinbarungen des Jobcenters Sehr g…
Von
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Betreff
Frag den Staat - Ablage BBL
Datum
25. Oktober 2017 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Zwischenmitteilung zum Antrag nach IZG LSA - Zielvereinbarungen des Jobcenters Sehr geehrter Herr Warkentin, Ihr Antrag vom 20.10.2016 soll auf keinen Fall unbearbeitet bleiben. Versehentlich ist es unterlassen worden, Sie über die Gründe der Verzögerung in Kenntnis zu setzen. Ich informiere Sie daher jetzt darüber, dass es eine Zielvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis nicht gibt. Es wird aber jährlich regelmäßig für das laufende Jahr eine Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Saalekreis abgeschlossen. Nach Anhörung der Beteiligten, die keine Einwände geltend gemacht haben, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Zielvereinbarung künftig unter der Internetseite des Jobcenters veröffentlicht wird und Ihnen dann dort frei zugänglich ist. Mit freundlichen Grüßen

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Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Frag den Staat - Ablage BBL Zwischenmitteilung zum Antrag nach IZG LSA - Weisungen des Jobcenters Sehr geehrter …
Von
Eigenbetrieb für Arbeit - Jobcenter Saalekreis
Betreff
Frag den Staat - Ablage BBL
Datum
25. Oktober 2017 12:15
Status
Zwischenmitteilung zum Antrag nach IZG LSA - Weisungen des Jobcenters Sehr geehrter Herr Warkentin, Ihr Antrag vom 20.10.2016 soll auf keinen Fall unbearbeitet bleiben. Versehentlich ist es unterlassen worden, Sie über die Gründe der Verzögerung in Kenntnis zu setzen. Das Jobcenter Saalekreis steht unmittelbar vor wesentlichen Änderungen in seiner Organisation und es sollte vermieden werden, Ihnen überarbeitungsbedürftige Weisungen zukommen zu lassen. Derzeit läuft im Eigenbetrieb für Arbeit das Projekt zur Einführung eines Datenmanagementsystems (E-Akte). Diese Umstellung der Dokumentation der Bearbeitungsvorgänge ist mit einer wesentlichen Neustrukturierung der Weisungslage verbunden. Zudem haben wir uns entschieden, die Weisungen des Jobcenters, die nicht den internen Dienstbetrieb betreffen, künftig über unseren Internetauftritt zu veröffentlichen. Dies bietet Ihnen voraussichtlich ab 01.03.2018 den kostenlosen Zugriff auf den dann jeweils aktuellsten Stand der Weisungen und Arbeitshilfen im Jobcenter Saalekreis. Derzeit steht Ihnen dort schon u. a. laufend zur Verfügung: - die Verwaltungsrichtlinie KdU-Saalekreis. Für alle Bundesleistungen greifen wir auf die fachlichen Hinweise der Bundeagentur für Arbeit zurück, die allen im Internet zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen