Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Jochen Schönfeld
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Details
Von
Jochen Schönfeld
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen [#18227]
Datum
20. Oktober 2016 18:53
An
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jochen Schönfeld <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jochen Schönfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jochen Schönfeld

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Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters AGL Sehr geehrter Herr Schönfeld, im Rahmen Ihrer E-Mail vom 20.10.201…
Von
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Betreff
Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters AGL
Datum
18. November 2016 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönfeld, im Rahmen Ihrer E-Mail vom 20.10.2016 beantragten Sie unter Bezugnahme auf die Vorschriften des IFG/UIG/VIG die Übersendung aller derzeit gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters AGL. Dadurch, dass Ihr Antrag nicht auf einzelne Fragen oder Bereiche beschränkt ist, bedeutet bereits die Sichtung und Erfassung aller Vorgänge einen erheblichen Zeitaufwand. Ich werde mich diesbezüglich mit allen Teams im hiesigen Jobcenter in Verbindung setzen müssen, um eine Vollständigkeit der Unterlagen gewährleisten zu können. In den Vorgängen sind Name und häufig auch die telefonischen Durchwahlen der Verfasser aufgeführt. Vor einer Übersendung werde ich deshalb alle Vorgänge unter datenschutzrechtlichen bzw. geheimhaltungsbedürftigen Aspekten prüfen müssen und entsprechende Daten u.a. im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 20.15<http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=201016U7C20.15.0> - Urteil vom 20. Oktober 2016) ggf. entfernen. Bereits dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob im Einzelfall Belange zu beteiligender Dritter tangiert sind, die einer Zugänglichmachung entgegenstehen könnten. Vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Prüfungen muss ich Sie bereits zu diesem Zeitpunkt darüber informieren, dass wegen des erheblichen Umfangs Ihres Antrags die gewünschten Auskünfte nicht kostenlos erteilt werden können. Ich weise darauf hin, dass § 10 IFG i.V.m. Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) einen Gebührenrahmen bis zu 500,- EUR zzgl. Auslagen vorsieht. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in diesem Umfang aufrechterhalten oder auf bestimmte Inhalte konkretisieren wollen. Mit freundlichen Grüßen