Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Aurich

Anfrage an: Jobcenter Aurich

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    20. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit…
An Jobcenter Aurich Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Aurich [#18440]
Datum
21. Oktober 2016 12:47
An
Jobcenter Aurich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann

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Jobcenter Aurich
Sehr geehrte Frau Hannemann, für Niedersachsen wurde ein Informationsfreiheitsgesetz bisher nicht beschlossen. B…
Von
Jobcenter Aurich
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Aurich [#18440]
Datum
24. Oktober 2016 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, für Niedersachsen wurde ein Informationsfreiheitsgesetz bisher nicht beschlossen. Bei den von Ihnen erbetenen Dienstanweisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters handelt es sich weder um "Umweltinformationen" i. S. des Nds. Umweltinformationsgesetzes noch um "Verbraucherinformationen" i. S. d. Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation , sodass eine gesetzliche Informationsverpflichtung für das kommunale Jobcenter des Landkreises Aurich nicht besteht. Die für die Einwohner des Landkreises Aurich wichtigen Informationen werden auf der Homepage des Landkreises Aurich präsentiert. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Sie auf diese Internetplattform verweise. Freundliche Grüße