Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim

Anfrage an: Jobcenter Barnim

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Heike Brückner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
24. Oktober 2016 13:50
An
Jobcenter Barnim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Heike Brückner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner
Jobcenter Barnim
Sehr geehrter Frau Brückner, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.10.16 zu den derzeit gültige in…
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
7. November 2016 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Frau Brückner, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.10.16 zu den derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen. Auch Ihre E-Mails zur (1) Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit (- Jobcenter Barnim Standort Eberswalde [#18559]) und (2) Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim Standort Eberswalde [#18557] sind eingegangen. Hierzu teile ich Ihnen zu diesen beiden gesonderten Anfragen mit, dass Sie keine gesonderte Rückmeldung erhalten. Grund: Die im Betreff genannte Dienststelle "Jobcenter Barnim Standort Eberswalde" ist eine Geschäftsstelle des Jobcenter Barnim. Weisungen, Arbeitshilfen und die Zielvereinbarung des Jobcenter Barnim gilt gleichermaßen für die Geschäftsstelle Eberswalde. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Barnim
Sehr geehrte Frau Brückner, Ihr Antrag ist sehr weit gefasst und umfangreich. Bitte teilen Sie mir mit, welche ko…
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
2. Dezember 2016 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, Ihr Antrag ist sehr weit gefasst und umfangreich. Bitte teilen Sie mir mit, welche konkreten Informationen Sie begehren. Es ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht nur einfacher Natur i. S. v. § 10 Abs.1 S.2 IFG erscheint und daher nicht kostenlos erteilt werden kann. Die Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere da ich zu prüfen habe, ob die von Ihnen zur Herausgabe gewünschten Informationen personenbezogene Daten Dritter beinhalten. Diese habe ich ggf. vor einer Herausgabe der Daten zu beteiligen. Für den Fall, dass die personenbezogen Daten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sind diese zu schwärzen, was einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand darstellt. Nach dem 16. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den dazugehörenden Anlagen ist kein Dienstposten vorgesehen, dessen originäre Aufgabe die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG ist. Auch der nach dem Bundesdatenschutzgesetz durch die Geschäftsführung zu bestimmende behördliche Datenschutzbeauftragte ist für diese Tätigkeit nicht zuständig. Daher hat mein Haus für die Bearbeitung Ihres Antrages einen Mitarbeiter von seinen originären Aufgaben freizustellen, wodurch zusätzliche Kosten, nämlich durch die anderweitige Verwendung, entstehen. Ich weise Sie darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und inwieweit diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500,00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Diese wären von Ihnen zu tragen. Ich bitte daher bis zum 09.12.2016 um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die im Absender ersichtliche E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Heike Brückner
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrter Geschäftsführer des Jobcenters Barnim, sehr geehrter Contoller SGB I…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
9. Dezember 2016 12:10
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrter Geschäftsführer des Jobcenters Barnim, sehr geehrter Contoller SGB II <<Name>> ich bin von Ihrer Handlungsweise außerordentlich entäuscht und erschüttert, wie unmenschlich Ihre Worte und Handlungsweisen gewählt wurden. Ich möche Ihnen auf diesem Weg noch einmal die Möglichkeit geben diese zur Korrektur zu bringen. Bitte orientieren Sie sich an meinem zuständigen Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, dieses ohne wenn und aber diese Unterlagen völlig gebührenfrei zur Verfügung stellte und somit bürokratische Züge nicht trägt. Sie können natürlich jetzt sagen, das ist Berlin, wir sind Barnim, aber sind wir nicht alle Menschen, egal wo der Standort ist? Ich bitte Sie im Namen aller Betroffenen, unter FragDenStaat diese gewünschten Unterlagen ohne Gebühren zur Verfügung zu stellen. Ich möchte Ihnen noch folgende Zeilen mit auf den Weg geben (weitere finden Sie bei Facebook: Heike Brückner). Warum weinst du, wenn du ein Kind traurig siehst? Warum weinst du? Du bist in der Nähe am Tag und in der Finsternis. Deine Augen bleiben wach, weil nur du Schutz geben kannst, geben kannst. Das Eis du nicht brechen lässt, weil es dein Kind, dein Kind ist. Du das Eiszeitschild von der Tür nimmst, bist der Held, weil du das Licht hältst und jeden Abend einen Engel holst, der die Briefe der Sterne aus dem Kasten mitbringt, weil du das Beste willst, es bestellen kannst. In der Nähe sein am Tag und in der Finsternis. In der Nacht wenn deine Augen träumen, baue ich dir deine Welt, so bunt wie es nur geht, weil du mein Kind bist, mein Kind bist. Angst übernehme ich, habe das Geld um ein Herr zu kommandieren, was dein Reich, deine Zone nicht dunkel macht, in der Nacht in der Nacht. Scanne jeden deiner Schritte, räume nicht nur Trolle weg, damit dein Tag beginnt im hellsten Sonnenlicht. Gebe dir jeden Schutz, damit deine Welt zusammenhält, evakuieren brauchst du nichts. So geht es weiter bis du auf eigenen Füßen stehst. Jeder Weg wird offen sein. Du weißt es wird so weiter gehen aus deinem Haus strömt Wärme und Geborgenheit. Du musst keine traurigen Lieder singen. Niemals singen, diese Lieder. Vor dir liegt das Papier einer Räumungsklage, dein Computer zeigt eine 100% Sanktion. Die ersten Flocken fallen. Du siehst aus deinem Fenster und siehst ein schwarzes Klavier, oben in der Ecke eine Blume. Du erinnerst dich, deine letzte "Kundin", sie hatte bereits blaue Lippen, ihre pinkfarbene Mähne ihren Gummi verloren, ihre Hände zitterten. Ihre Sanduhr am Hals war zerbrochen. Auf ihrem Arm hatte sie genau dieses Klavier. Sie sollte Koch werden. Der Brief, das Papier war von ihr. Sie wird solange es noch geht traurige Lieder singen, traurige Lieder singen. Ist das Euer Ziel, die Vereinbarungen, die Weisungen, die das von Euch wollen? Ich bitte Euch, gebt diese und gebührenfrei. Das Existenzminimum ist nur unser Zahlungsmittel. Mehr haben wir nicht. Traurige Lieder werden weiter über Lippen getragen, wenn wir nicht bereit sind gemeinsam das zu ändern. Denkt an Kinder mit traurigen Augen, sie werden erwachsen und immer noch traurig sein, weil Tränen uns nicht berührten. Was ist nur aus uns geworden, wenn Tränen uns so kalt lassen? Denkt darüber nach. Lasst uns handeln. Ja, ich bitte Euch darum. Ich bitte Sie darum. Danke PS: Immer mehr positive Resonanz kommt mir entgegen. Reaktionen, wie das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick erreichen mich. Reagieren auch Sie bitte so. Ihr Schreiben ist bisher in dieser Form, dass welches mein Herz brechen lässt. Sollten Sie dabei bleiben, werde ich dieses zur Veröffentlichung bringen. Das ist keine Drohung sondern einfach mein innerstes Empfinden, was sich nicht zurück halten lässt. Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Jobcenter Barnim
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie haben keine Einschränkungen in Ihrem Antrag zu den gewünschten Weisungen gemacht.…
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
16. Dezember 2016 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie haben keine Einschränkungen in Ihrem Antrag zu den gewünschten Weisungen gemacht. Ihr Antrag ist, wie bereits in meiner E-Mail vom 02.12.2016 erwähnt, sehr umfangreich. Da die gewünschte Auskunft nicht nur einfacher Natur i. S. v. § 10 Abs.1 S.2 IFG ist, kann diese nicht kostenlos erteilt werden. Gemäß der Anlage "Gebühren- und Auslagenverzeichnis" zu § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) berechnen wir Ihnen Gebühren in Höhe von 60,- € (Teil A, Nummer 2.2). Ich bitte um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die im Absender ersichtliche E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Heike Brückner
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte geschäftsführende Leitung des Jobcenters Barnim <<Anrede>>…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
16. Dezember 2016 16:01
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte geschäftsführende Leitung des Jobcenters Barnim <<Anrede>>, sehr <<Anrede>>, ich habe Ihr Schriftstück zur Kenntnis genommen vom 16.12. 2016 bezüglich # 18556 Weisungen. Sie berufen sich auf die umfangreiche Ausübung dieser Bereitstellung. Ihnen ist bekannt, dass mir nur das Existenzminimum zur Verfügung steht und Weihnachten anläuft. Es ist ein Entgegenkommen und Züge mit menschlichen Verfahrensweisen im Ansatz als Vorrang zu erkennen. Meine Erfahrungen weisen in die richtige Richtung, in die der modernen Welt. Zum Glück sind Gebühren zu erheben, Sie die Ausnahme. Gebührenfrei durch die Tür zu lassen, war somit fortschrittlicher Natur und sozial auch gewählt, von Jobcentern, die nicht nur an Regeln kleben, die verstaubt und moralisch unverträglich sind. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Antrag allen Betroffenen und Bürgern zu gewähren eine Haltung zeigt, die zukünftig wegführend sein wird. Zum Abschluss möchte Ich Ihnen noch folgende Zeilen zum nachdenken ans Herz legen, um zu gestatten in sich zu gehen, auf die 60 Euro Verzicht auszuüben. Alles so machen, wie gleich, so wie bisher, ist gleichwohl, wie alles noch in DM (Deutsche Mark) zu berechnen. Erlaubt mir zu sagen, dass ist so altmodisch wie, Hallo Welt, meine Seele bewegt sich nur im dunkeln. Weiter so zu erzählen, wie gleich, so wie bisher, ist Übel ohne schwanger zu sein, so wie ein Fuß im Tag und einem noch im Traum. Selber nie gelebt, wer Fragen niemals stellt, nie beschwert, ist ein Fisch ohne Wasser, am Ende ein leeres Blatt Papier, welches ruft, das war`s, dein Leben. Zu spät, nie gelebt, ein Korsett, nie Luft, Langweile, weil alles so unverändert, die Worte gehorsam ausgeführt. Deine Enkel wollen mit dir nicht schlendern, du bist so alte Schule, so altmodisch, so uncool, immer die selben Schuh(e). Leben verschenkt, immer nur den Tag von gestern begrüßt, voller Beton dein Gehirn, Blumen gießen Nein, vielen Dank. Dein Telefon ohne Strophe, dein Tag nur die reinste Pause. Das streiten sein muss, anstatt nur auf die Uhr zu schauen, nie begriffen. Reg dich mal auf, wäre nett, so deine Zellen rotieren lassen, so modern zu sein. Deine "Kunden" lenken lassen, frischen Nachschub nicht austrocknen. Blumen auf den Tisch. Hey, ich verspeis mit dir ein Eis. Wähle du welches. Ich rück jetzt endlich mit meiner Seele raus, will später auch auf meinem Grab Blumen haben. Wenn du das nicht willst, dann hör mir jetzt nicht mehr zu, denn ich bin moderner als du, ge3horsam zu sein passt nicht in meinen Schrank, dort ist es bunt. Blumen lachen. Nur gebügelt, nur verwaltet, nur geregelt hat nicht mal in meinem Keller Platz. Ne Wahnsinns Methode nur Stillstand. Nur Kunstluft, nur ne Melodie schlecht gelaunt. Nö, das brauche ich nicht. Ich lebe nur ein mal. Will sehen, dass deine Enkel mit mir leben. Staubfrei, jede Party aufmischen. Fliegen, den gliegen heißt Leben. Ich wünsche Ihnen, Ihrem Team und Ihren Familien Frohe Weihnachten und 2017 wie?, dass haben Sie in der Hand. Ich hoffe, Sie können mir gebührenfrei weiter helfen, so wie die anderen Jobcenter auch. Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Jobcenter Barnim
Sehr geehrte Frau Brückner, der Ihnen übermittelte Betrag an Gebühren für die Beantwortung Ihrer umfangreichen An…
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
16. Dezember 2016 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, der Ihnen übermittelte Betrag an Gebühren für die Beantwortung Ihrer umfangreichen Anfrage von 60,- € bewegt sich bereits im unteren Bereich. Eine Anpassung dieses Betrages bzw. gar die kostenfreie Bereitstellung ist nicht möglich. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung zu Ihrem Antrag mit. Mit freundlichen Grüßen
Heike Brückner
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte geschäftsführende Leitung <<Anrede>> Hissnauer, sehr geeh…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
17. Dezember 2016 13:35
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte geschäftsführende Leitung <<Anrede>> Hissnauer, sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre schnelle Reaktion. Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass mehrere Jobcenter meinem Anliegen bereits entsprachen. Es waren auch sehr umfangreiche interne Weisungen mit eingebunden, jedoch immer ohne Gebührenberechnung. Ich bitte Sie daher, um eine detaillierte Aufschlüsselung, wie Ihre veranlagte 60,- Euro zustandekommen, da es sich ja um einen "Papierlosen Verkehr" handelt und die Auskunft mir (und jeden Bürger) nicht verschlossen werden darf. Danke für Ihr Verständnis. Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Jobcenter Barnim
Sehr geehrte Frau Brückner, ich nehme Bezug auf unseren bisherigen E-Mailverkehr und Ihre letzte Rückmeldung mit …
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
1. Februar 2017 16:51
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, ich nehme Bezug auf unseren bisherigen E-Mailverkehr und Ihre letzte Rückmeldung mit dem Wunsch der Aufschlüsselung der veranschlagten Gebühr. Nach dem 16. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den dazugehörenden Anlagen ist kein Dienstposten vorgesehen, dessen originäre Aufgabe die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG ist. Auch der nach dem Bundesdatenschutzgesetz durch die Geschäftsführung zu bestimmende behördliche Datenschutzbeauftragte ist für diese Tätigkeit nicht zuständig. Daher hat mein Haus für die Bearbeitung Ihres Antrages einen Mitarbeiter von seinen originären Aufgaben freizustellen, wodurch zusätzliche Kosten, nämlich durch die anderweitige Verwendung, entstehen. Für die Prüfung beabsichtige ich aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in der Tätigkeitsebene 3 zu beauftragen. Diese Person wird voraussichtlich 3 bis 5 Stunden mit der Prüfung, Zusammenstellung und Herausgabe der Daten beschäftigt sein. Die veranschlagten Gebühren von 60,- Euro ergeben sich aus dem Stundenlohn (durchschnittlich 24,18 Euro in der Tätigkeitsebene 3), welcher anteilig per Gebühr erhoben wird. Da der genaue Zeit- und Materialaufwand (evtl. anfallend für Kopiervorgänge durch Schwärzungen etc.) vorab nicht 100%ig ermittelt werden kann, handelt es sich bei der veranschlagten Gebühr von 60,- Euro um eine Mindestgebühr. Diese Gebühr wird Ihnen per Bescheid vorab in Rechnung gestellt. Mit abschließender Beantwortung Ihrer Anfrage stehen auch die tatsächlichen Kosten fest, welche Ihnen dann auch per Bescheid mitgeteilt werden. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten so bitte ich um entsprechende Mitteilung. Ich werde Ihnen dann den vorläufigen Kostenbescheid zuschicken. Mit freundlichen Grüßen
Heike Brückner
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, mit bedauern habe ich Ihre Nachricht erhalten. Sie kennen meine Situation als Em…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
8. Februar 2017 20:49
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, mit bedauern habe ich Ihre Nachricht erhalten. Sie kennen meine Situation als Empfänger von Arbeitslosengeld II. Es ist mir nicht möglich aus eigener Kraft, die von Ihnen geforderten Auslagen zu finanzieren. Es liegt sehr schwer in meinem Herz, diese Mitteilung den Betroffenen so mitzuteilen, das ich Verzicht auf Ihre Unterlagen wohl oder übel ausüben muss. Mit bleibt nichts anders übrig. Zum Glück sind Sie der einzigste Fall dieser Art, bisher waren alle Jobcenter kooperativ und gebührenfrei. Trotzalldem wünsche ich Ihnen einen schönen Abend und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen, Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Heike Brückner
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte Geschäftsführung, sehr geehrt<< Anrede >> bezüglich mir …
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
1. März 2017 11:53
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte Geschäftsführung, sehr geehrt<< Anrede >> bezüglich mir entgegenzukommen, mir Ihre Weisungen gebührenfrei zu überlassen, hatte ich heute bei Ihnen telefonisch um Kontakt gebeten. Mir wurde freundlicherweise geraten, morgen erneut Ihre Nummer zu wählen. Anhand unseres Schriftverkehres ist mir Ihre Wunschkonstulation ja bekannt, trotzdem bitte ich Sie, vielleicht menschlich gesehen eine Ausnahme zu machen, Ihre Unterlagen der Öffentlichkeit auszuhändigen. Ich wäre sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Jobcenter Barnim
Sehr geehrte Frau Brückner, mit Ihrem Fax vom 11.03.2017 erbitten Sie die kostenfreie elektronische Zusendung säm…
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Barnim Standort Eberswalde [#18557] - Jobcenter Barnim [#18556]
Datum
3. April 2017 13:11
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWeisungendesJobcenters-JobcenterBarn.eml
5,9 KB
Sehr geehrte Frau Brückner, mit Ihrem Fax vom 11.03.2017 erbitten Sie die kostenfreie elektronische Zusendung sämtlicher Weisungen und Arbeitshilfen und beziehen sich auf die Anfragen aus dem Portal "fragdenstaat.de" [#18556] und [#18557]. Wie von Ihnen gewünscht fasse ich diese beiden Anfragen zusammen. Wie Sie der Anfrage vom 24.10.16 und meiner Antwort vom 07.11.2016 zu #18556 entnehmen können, habe ich Ihre Anfragen bereits zusammengefasst: https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-barnim/ Der auf dem o.g. Portal hinterlegte Link zum "Jobcenter Barnim Standort Eberswalde" ist nicht korrekt, da es dieses Jobcenter schlicht nicht gibt. Es handelt sich hier um eine Geschäftsstelle des Jobcenter Barnim. Zu Ihrer Anfrage zur kostenfreien elektronische Übermittlung sämtlicher Weisungen und Arbeitshilfen weise ich auf meine (beiliegende) E-Mail vom 01.02.2017 hin, welche weiterhin gültig ist: Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Barnim
AW: Betr. Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Barnim Standort Eberswalde [#18559] Sehr …
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Betr. Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Barnim Standort Eberswalde [#18559]
Datum
3. April 2017 13:11
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, wie Sie der Anfrage vom 23.10.16 und meiner Antwort vom 09.11.2016 zu #18512 entnehmen können, liegt Ihnen, dem Portal "fragdenstaat.de, die Zielvereinbarung bereits vor: https://fragdenstaat.de/anfrage/zielvereinbarung-mit-der-bundesagentur-fur-arbeit-jobcenter-barnim/ Darüber hinaus gibt es keine weiteren Zielvereinbarungen. Der auf dem o.g. Portal hinterlegte Link zum "Jobcenter Barnim Standort Eberswalde" ist nicht korrekt, da es dieses Jobcenter schlicht nicht gibt. Es handelt sich hier um eine Geschäftsstelle des Jobcenter Barnim. Darauf habe ich bereits mit der Eingangsbestätigung vom 07.11.2016 zu der Anfrage #18556 hingewiesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-barnim/ Mit dieser E-Mail beantworte ich somit auch Ihr Fax vom 11.03.2017, da Sie auch hier auf die Anfrage #18559 hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
Heike Brückner
Betr. Weisungen #18556 [#18556] Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe gerade mehrfach versucht Ihre Weisu…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Betr. Weisungen #18556 [#18556]
Datum
4. April 2017 09:40
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich habe gerade mehrfach versucht Ihre Weisungen lesbar zu öffnen. Ihr Zielvereinbarung fumktioniert. Ich bitte Sie es selber einmal zu öffnen, Sie werden feststellen, Sie sehen nur aneinander gereihte Zahlen. Ich bitte Sie entsprechend zu reagieren. Bezüglich ihrer Mitteilung das es das Jobcenter Barnim Standort Eberswalde nicht gibt, da diese eine Geschäftsstelle Ihres Jobcenters zughörig ist, daher "einzeln" nicht geführt in diesem angegebenen Rahmen, habe ich zum Anlass genommen, entsprechend Ihre Information an FragDenStaat.de zu übermitteln, sodass nur noch die Frage der Weisungen #18556 offen Sie. Danke für Ihr Info, ich erwarte nun lesbar Ihre Weisungen. Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Jobcenter Barnim
AW: Betr. Weisungen #18556 [#18556] Sehr geehrte Frau Brückner, ich habe Ihnen keine Weisungen geschickt. Es gilt…
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Betr. Weisungen #18556 [#18556]
Datum
5. April 2017 09:21
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWeisungendesJobcenters-JobcenterBarn.eml
5,9 KB
Sehr geehrte Frau Brückner, ich habe Ihnen keine Weisungen geschickt. Es gilt weiterhin die E-Mail, wie bereits in meiner letzten E-Mail vom 03.04.17 formuliert, vom 01.02.17. Diese erhalten Sie erneut - Inhalt dieser E-Mail: "Sehr geehrte Frau Brückner, ich nehme Bezug auf unseren bisherigen E-Mailverkehr und Ihre letzte Rückmeldung mit dem Wunsch der Aufschlüsselung der veranschlagten Gebühr. Nach dem 16. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den dazugehörenden Anlagen ist kein Dienstposten vorgesehen, dessen originäre Aufgabe die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG ist. Auch der nach dem Bundesdatenschutzgesetz durch die Geschäftsführung zu bestimmende behördliche Datenschutzbeauftragte ist für diese Tätigkeit nicht zuständig. Daher hat mein Haus für die Bearbeitung Ihres Antrages einen Mitarbeiter von seinen originären Aufgaben freizustellen, wodurch zusätzliche Kosten, nämlich durch die anderweitige Verwendung, entstehen. Für die Prüfung beabsichtige ich aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in der Tätigkeitsebene 3 zu beauftragen. Diese Person wird voraussichtlich 3 bis 5 Stunden mit der Prüfung, Zusammenstellung und Herausgabe der Daten beschäftigt sein. Die veranschlagten Gebühren von 60,- Euro ergeben sich aus dem Stundenlohn (durchschnittlich 24,18 Euro in der Tätigkeitsebene 3), welcher anteilig per Gebühr erhoben wird. Da der genaue Zeit- und Materialaufwand (evtl. anfallend für Kopiervorgänge durch Schwärzungen etc.) vorab nicht 100%ig ermittelt werden kann, handelt es sich bei der veranschlagten Gebühr von 60,- Euro um eine Mindestgebühr. Diese Gebühr wird Ihnen per Bescheid vorab in Rechnung gestellt. Mit abschließender Beantwortung Ihrer Anfrage stehen auch die tatsächlichen Kosten fest, welche Ihnen dann auch per Bescheid mitgeteilt werden. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten so bitte ich um entsprechende Mitteilung. Ich werde Ihnen dann den vorläufigen Kostenbescheid zuschicken. Mit freundlichen Grüßen
Heike Brückner
Betr. Weisungen #18556 [#18556] Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte Damen und Herren, schicken Sie mir b…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Betr. Weisungen #18556 [#18556]
Datum
9. April 2017 09:18
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte Damen und Herren, schicken Sie mir bitte die "detaillierte" Rechnung über diese 60 Euro zu. Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>
Jobcenter Barnim
AW: Betr. Weisungen #18556 [#18556] Sehr geehrte Frau Brückner, ich nehme Bezug auf unseren bisherigen E-Mailverk…
Von
Jobcenter Barnim
Betreff
AW: Betr. Weisungen #18556 [#18556]
Datum
24. April 2017 16:13
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, ich nehme Bezug auf unseren bisherigen E-Mailverkehr und Ihre letzte Rückmeldung mit dem Wunsch der Aufschlüsselung der veranschlagten Gebühr. Nach dem 16. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den dazugehörenden Anlagen ist kein Dienstposten vorgesehen, dessen originäre Aufgabe die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG ist. Auch der nach dem Bundesdatenschutzgesetz durch die Geschäftsführung zu bestimmende behördliche Datenschutzbeauftragte ist für diese Tätigkeit nicht zuständig. Daher hat mein Haus für die Bearbeitung Ihres Antrages einen Mitarbeiter von seinen originären Aufgaben freizustellen, wodurch zusätzliche Kosten, nämlich durch die anderweitige Verwendung, entstehen. Für die Prüfung beabsichtige ich aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in der Tätigkeitsebene 3 zu beauftragen. Diese Person wird voraussichtlich 3 bis 5 Stunden mit der Prüfung, Zusammenstellung und Herausgabe der Daten beschäftigt sein. Die veranschlagten Gebühren von 60,- Euro ergeben sich aus dem Stundenlohn (durchschnittlich 24,18 Euro in der Tätigkeitsebene 3), welcher anteilig per Gebühr erhoben wird. Da der genaue Zeit- und Materialaufwand (evtl. anfallend für Kopiervorgänge durch Schwärzungen etc.) vorab nicht 100%ig ermittelt werden kann, handelt es sich bei der veranschlagten Gebühr von 60,- Euro um eine Mindestgebühr. Diese Gebühr wird Ihnen per Bescheid vorab in Rechnung gestellt. Mit abschließender Beantwortung Ihrer Anfrage stehen auch die tatsächlichen Kosten fest, welche Ihnen dann auch per Bescheid mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Heike Brückner
Betr. Weisungen #18556 [#18556] Kurzinfo: Bezüglich der Kostenübernahme gibt es neuerliche rechtmäßige Erkenntniss…
An Jobcenter Barnim Details
Von
Heike Brückner
Betreff
Betr. Weisungen #18556 [#18556]
Datum
24. April 2017 17:24
An
Jobcenter Barnim
Status
Kurzinfo: Bezüglich der Kostenübernahme gibt es neuerliche rechtmäßige Erkenntnisse die ich nunmehr bevorzuge, da mein Existenzminimum nicht gemindert werden darf und es bereits Klagen gibt die daraufhin alle gewonnen wurden. Ich bitte daher um Abstandnahme Ihrer Rechnung. Diese somit entfällt. Sie sind übrigens der einzige Fall (wo ich der Auftraggeber bin), der Gebühren von mir verlangt für etwas wo die Pflicht gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>

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Heike Brückner
Betr. Weisungen #18556 [#18556] Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen dürfte bekan…
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Von
Heike Brückner
Betreff
Betr. Weisungen #18556 [#18556]
Datum
25. April 2017 11:50
An
Jobcenter Barnim
Status
Sehr geehrtes Jobcenter Barnim, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen dürfte bekannt sein, das meine Absichten immer in einer Kooperation und auf ein aufeinander zuzugehen ausgelegt ist. Ich bitte Sie daher noch einmal darüber nachzudenken. Sie wissen, dass es auch anders gehen kann, wenn man will, das zeigen die vielen Jobcenter die mir freundschaftlich entgegen gekommen sind, ohne Gebührenfenster und es waren sehr umfangreiche Unterlagen dabei. Ihre Arbeitszeit ist bereits vergütet und auch das Recht auf diese Unterlagenherausgabe liegt bei mir. Warum blockieren Sie? Mit freundlichen Grüßen Heike Brückner 25.04.2017 Anfragenr: 18556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heike Brückner << Adresse entfernt >>