Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Bonn

Anfrage an: Jobcenter Bonn

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marco Heiles
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Bonn Details
Von
Marco Heiles
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Bonn [#18364]
Datum
20. Oktober 2016 23:40
An
Jobcenter Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marco Heiles <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Heiles << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Heiles
Marco Heiles
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Bonn“ vom…
An Jobcenter Bonn Details
Von
Marco Heiles
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Bonn [#18364]
Datum
22. November 2016 00:03
An
Jobcenter Bonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Bonn“ vom 20.10.2016 (#18364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marco Heiles Anfragenr: 18364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Heiles << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Bonn
Sehr geehrter Herr Heiles, bezüglich Ihres Antrages auf Gewährung von Zugang zu amtlichen Informationen nach dem…
Von
Jobcenter Bonn
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Bonn [#18364]
Datum
29. November 2016 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heiles, bezüglich Ihres Antrages auf Gewährung von Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG Bund) vom 21.10.2016 verweise ich auf die Homepage des Jobcenters Bonn unter http://www.job-center-bonn.de/site/weisungen/. Mit freundlichen Grüßen

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Marco Heiles
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre antwort ist ja reichlich unkronkret. Wollten Sie sagen, dass ich alle gü…
An Jobcenter Bonn Details
Von
Marco Heiles
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Bonn [#18364]
Datum
29. November 2016 10:27
An
Jobcenter Bonn
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre antwort ist ja reichlich unkronkret. Wollten Sie sagen, dass ich alle gültigen Weisungen Ihres Hauses auf der verlinkten Seite finde und Sie somit meine Anfrage als beantwortet ansehen? Beziehen sich die Weisungen der Stadt Bonn allein auf die "Angemessene Miethöhen in Bonn"? Mit freundlichen Grüßen Marco Heiles Anfragenr: 18364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Heiles << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>