Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Deutsche Weinstraße

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Oktober 2016
  • Frist
    26. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Deutsche Weinstraße Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Deutsche Weinstraße [#18646]
Datum
25. Oktober 2016 22:13
An
Jobcenter Deutsche Weinstraße
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Jobcenter Deutsche Weinstraße
Anfrage vom 25.10.2016 / #18656 Sehr geehrter Herr Beier, die Zusammenstellung und Prüfung der internen Weisungen…
Von
Jobcenter Deutsche Weinstraße
Betreff
Anfrage vom 25.10.2016 / #18656
Datum
23. Dezember 2016 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, die Zusammenstellung und Prüfung der internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Deutsche Weinstraße nach dem IFG bedeutet angesichts der Vielzahl von Weisungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, so dass Gebühren nach § 10 IFG i.V.m. IFG-Gebührenverordnung von 30 bis 500 EUR entstehen können. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass bereits die aktuelle Zielvereinbarung unter dem folgenden Link http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html;jsessionid=B009FB58765822042C2D4BBFC6BA8B42 im Internet einzusehen ist. Zudem wird in Kürze auf der gerade im Aufbau befindlichen Homepage eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung gestellt werden, sodass dort ein Großteil, der von Ihnen begehrten Information dort einzusehen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: Anfrage vom 25.10.2016 / #18656 [#18646] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. …
An Jobcenter Deutsche Weinstraße Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Anfrage vom 25.10.2016 / #18656 [#18646]
Datum
19. Januar 2017 13:39
An
Jobcenter Deutsche Weinstraße
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag sehr umfangreich und nur kostenpflichtig zu bearbeiten sei, nicht folgen. Ich gehe davon aus, dass die (internen) Weisungen elektronisch und gesammelt vorliegen; ich gehe weiterhin von einer einfachen, kostenfrei zu bearbeitenden Anfrage aus. Die Berechnung von Auslagen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich (BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016). Ich behalte mir die Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier P.S.: Ich beantrage bereits jetzt eine Befreiung / Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV. Eine Begründung und entsprechende Belege reiche ich ggf. nach. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt eine Übersicht über die bestehenden (internen) Weisungen / Handlungsanweisungen (reine Nennung reicht), um ggf. eine "gestückelte" - dann kostenfrei zu erteilende - Antragstellung auf Auskunft nach dem IFG zu ermöglichen. Anfragenr: 18646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>