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Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erlangen-Höchstadt

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtl…
An Jobcenter Erlangen-Höchstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erlangen-Höchstadt [#18891]
Datum
2. November 2016 18:48
An
Jobcenter Erlangen-Höchstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter…
An Jobcenter Erlangen-Höchstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erlangen-Höchstadt [#18891]
Datum
6. Dezember 2016 22:03
An
Jobcenter Erlangen-Höchstadt
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erlangen-Höchstadt“ vom 02.11.2016 (#18891) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Jobcenter Erlangen-Höchstadt
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in das JC ERH verwendet in der Leistung die Weisungen der BA, …
Von
Jobcenter Erlangen-Höchstadt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
7. Dezember 2016 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das JC ERH verwendet in der Leistung die Weisungen der BA, diese sind Ihnen bekannt. Ergänzend haben wir "ermessenslenkende Anweisungen", diese finden Sie anbei. Für die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II hat der Landkreis ERH Mietobergrenzen festgelegt, diese finden Sie im Anhang, ebenso ein Hinweis zum Verfahren bei Umzügen. Ansonsten halten wir uns an das SGB II und verwenden in Einzelfällen die jeweils einschlägige Rechtsprechung des BSG und des BayLSG. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. MfG Norbert Ratzke Jobcenter Erlangen-Höchstadt GF Von: <Information-entfernt> Gesendet: Dienstag, 6. Dezember 2016 22:03 An: _BA-Jobcenter-Erlangen-Höchstadt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erlangen-Höchstadt [#18891] Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage "Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Erlangen-Höchstadt" vom 02.11.2016 (#18891) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.