Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms [#18740]
Datum
26. Oktober 2016 20:33
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbei…
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Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms [#18740]
Datum
29. November 2016 09:36
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms“ vom 26.10.2016 (#18740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Natürlich können wir Ihnen unsere We…
Von
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms [#18740]
Datum
30. November 2016 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Natürlich können wir Ihnen unsere Weisungen bekannt geben. Eine Mail vom 26.10.2016 konnte ich in unseren Postfächern leider nicht finden; es wäre sehr nett, wenn Sie uns diese noch einmal zukommen lassen könnten. Sollten wir aus unserem Verschulden eine Beantwortungsfrist verpasst haben, bedauere ich dies. Ich werde Ihnen so schnell wie möglich antworten und die gewünschten Unterlagen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne sende ich Ihnen meine ursprüngliche Anfra…
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Von
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Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms [#18740]
Datum
30. November 2016 11:36
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne sende ich Ihnen meine ursprüngliche Anfrage noch einmal zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in E-Mail vom 26. Oktober 2916 "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!" Anfragenr: 18740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Guten Tag, anbei erhalten Sie unsere internen Erlasse, die notwendig sind, um Weisungen der Agentur für Arbeit od…
Von
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms [#18740]
Datum
30. November 2016 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
82,5 KB
Guten Tag, anbei erhalten Sie unsere internen Erlasse, die notwendig sind, um Weisungen der Agentur für Arbeit oder der Kommune weiter auszulegen: Ansonsten gelten in der überwiegenden Anzahl zentrale Weisungen des BMAS, der Agentur für Arbeit und der Kommune für die jeweiligen Verantwortungsbereiche. Fast jeder Verwaltungsvorgang wird mit Arbeitshilfen belegt. Hier wäre es nötig, dass Sie Ihre Bedarfe konkretisieren. Ermessenslenkende Weisungen in der Förderung gibt es in diesem Jahr beim Jobcenter nicht. Für weitere Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Weisungen und Arbeitshilfen. Nach einer gro…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms [#18740]
Datum
30. November 2016 13:06
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Weisungen und Arbeitshilfen. Nach einer groben Durchsicht der Unterlagen gehe ich davon aus, dass meine Anfrage sich damit erledigt hast. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>