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Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtl…
An Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms [#18892]
Datum
2. November 2016 18:48
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter…
An Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms [#18892]
Datum
6. Dezember 2016 22:05
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms“ vom 02.11.2016 (#18892) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Jobcenters Worms. In Anlage übersende…
Von
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms [#18892]
Datum
7. Dezember 2016 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
851,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Jobcenters Worms. In Anlage übersende ich Ihnen die für unser Jobcenter gültige Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Mainz für das Jahr 2016, welche fristgerecht bereits auf dem Postweg versandt wurde. Die Zielvereinbarung wird zudem zeitnah im Internetportal "Servicestelle SGB II" veröffentlicht. Ergänzend wurde in der u.a. Informationsanfrage vom 02.11.2016 die Übersendung sämtlicher derzeit gültiger interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters erbeten. Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Nach Prüfung der Rechtslage, insbesondere datenschutzrechtlicher Vorgaben, stehen öffentliche oder private Belange im Sinne der §§ 3ff IFG der Herausgabe dieser Informationen nicht entgegen, weshalb Ihrem Informationsbegehren durch Übersendung der aktuell gültigen Weisungen - aufgrund des Datenvolumens der Weisungen in Papierform auf dem Postweg - ebenfalls bereits fristgerecht entsprochen wurde. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.