Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Fürth Stadt

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Hans Sitzmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Fürth Stadt Details
Von
Hans Sitzmann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Fürth Stadt [#18242]
Datum
20. Oktober 2016 19:13
An
Jobcenter Fürth Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hans Sitzmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans Sitzmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Sitzmann
Hans Sitzmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Fürth Sta…
An Jobcenter Fürth Stadt Details
Von
Hans Sitzmann
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Fürth Stadt [#18242]
Datum
4. Dezember 2016 13:18
An
Jobcenter Fürth Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Fürth Stadt“ vom 20.10.2016 (#18242) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans Sitzmann Anfragenr: 18242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans Sitzmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Fürth Stadt
WG: Ihre Anfrage vom 20.10. und 05.12.2016 Sehr geehrter Herr Sitzmann, Ihre Anfrage vom 20.10.2016 und Ihr E…
Von
Jobcenter Fürth Stadt
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 20.10. und 05.12.2016
Datum
15. Dezember 2016 16:15
Status
ATT963421.jpg
1,8 KB


Sehr geehrter Herr Sitzmann, Ihre Anfrage vom 20.10.2016 und Ihr Erinnerungsschreiben vom 05.12.2016 in Bezug auf § 7 Abs. 5 IFG zur aktuellen Zielvereinbarung für das Jahr 2016 beantworte ich wie folgt: • Mit Ihrem Schreiben wünschen Sie interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Fürth Stadt, nicht die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. • Da im Jobcenter Fürth Stadt die aktuellen Weisungen der Bundesagentur 1 : 1 umgesetzt werden, erübrigen sich in den meisten Fällen hausinterne Weisungen. • Da Ihr Wunsch auf Auskunft nach dem IFG sehr diffus ist, bitte ich um konkrete Mitteilung zu welchen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit Sie hausinterne Weisungen wünschen. • Erst dann kann ich Ihnen Auskunft über evtl. anfallende Gebühren geben. Mit freundlichen Grüßen