Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow

Anfrage an: Jobcenter Güstrow

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Güstrow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow [#18862]
Datum
1. November 2016 12:15
An
Jobcenter Güstrow
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow“ …
An Jobcenter Güstrow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow [#18862]
Datum
8. Dezember 2016 10:26
An
Jobcenter Güstrow
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow“ vom 01.11.2016 (#18862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 18862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Güstrow
Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätige Ihnen, dass Ihre als "Informationsfreiheitsanfrage" titulierte N…
Von
Jobcenter Güstrow
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow [#18862]
Datum
13. Dezember 2016 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätige Ihnen, dass Ihre als "Informationsfreiheitsanfrage" titulierte Nachricht vom 01. November 2016 im Jobcenter Güstrow eingegangen ist. Da mir die Leitung des Jobcenters erst kürzlich übertragen wurde (vergleiche meine E-Mail vom 08. Dezember 2016), bitte ich Sie um etwas Geduld, da die Zusammenstellung der erbetenen Informationen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich hoffe Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. Ich wollte mich einmal über d…
An Jobcenter Güstrow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow [#18862]
Datum
10. Januar 2017 10:42
An
Jobcenter Güstrow
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich hoffe Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. Ich wollte mich einmal über den Zwischenstand der Bearbeitung meiner Informationsfreiheitsanfrage bzgl. der Weisungen Ihres Jobcenters informieren und fragen wie es dabei derzeitig aussieht? Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 18862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Güstrow
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Neujahrswünsche, die ich gern erwidere. Zu Ihrer Anfrage kann ich …
Von
Jobcenter Güstrow
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow [#18862]
Datum
11. Januar 2017 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Neujahrswünsche, die ich gern erwidere. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Die Träger der Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende haben nach § 44b SGB II ein Weisungsrecht gegenüber Jobcentern in der Rechtsform einer gemeinsamen Einrichtung. Von diesem Weisungsrecht machen die Träger auch ausführlich Gebrauch und binden die gemeinsamen Einrichtungen an ihre jeweiligen Auffassungen zur Umsetzung der spezifischen Leistungen. Das Jobcenter Güstrow ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rostock und des Landkreises Rostock. Ihre Weisungen veröffentlichen die Träger auf ihren eigenen Homepages, sodass diese in Umsetzung des IFG jederzeit frei zugänglich sind und nicht separat übermittelt werden müssen. Eigene Weisungen der gemeinsamen Einrichtung hierzu sind bzw. wurden insoweit obsolet und in der Folge – soweit existent – aufgehoben. Insoweit beschränken sich die internen Weisungen des Jobcenters Güstrow auf Regelungen zum Dienstbetrieb und in Einzelfällen auf organisatorische Regelungen zur Umsetzung der Trägerweisungen. Diese füge ich Ihnen wie erbeten als Anhang bei: Ich hoffe Ihrem Anliegen damit zu Ihrer Zufriedenheit entsprochen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freun…
An Jobcenter Güstrow Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Güstrow [#18862]
Datum
11. Januar 2017 16:02
An
Jobcenter Güstrow
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 18862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>