Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hohenlohekreis

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Hohenlohekreis Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hohenlohekreis [#18677]
Datum
26. Oktober 2016 03:09
An
Jobcenter Hohenlohekreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Jobcenter Hohenlohekreis
Von
Jobcenter Hohenlohekreis
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hohenlohekreis [#18677]
Datum
5. Dezember 2016 15:21
Status
Warte auf Antwort
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bevor ich inhaltlich auf ihre E-Mail eingehe…
An Jobcenter Hohenlohekreis Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hohenlohekreis [#18677]
Datum
13. Dezember 2016 13:45
An
Jobcenter Hohenlohekreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bevor ich inhaltlich auf ihre E-Mail eingehe, erlauben Sie mir folgende Anmerkung: Während viele Jobcenter bereits von sich aus ihre Weisungen veröffentlichen bzw. diese auf Antrag kurzfristig ohne Erhebung von Gebühren zugänglich machen, scheinen Sie sich auf "die Seite" der Jobcenter "zu schlagen", die mit Hilfe der Androhung von Gebühren etc. versuchen zu mauern. Ich darf Sie insbesondere im Hinblick auf das Gebot des transparenten Verwaltungshandelns und die Bürgerfreundlichkeit darum bitten, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag sehr umfangreich und nur kostenpflichtig zu bearbeiten sei, nicht folgen. Ich gehe davon aus, dass die (internen) Weisungen elektronisch und gesammelt vorliegen; ich gehe weiterhin von einer einfachen, kostenfrei zu bearbeitenden Anfrage aus. Die Berechnung von Auslagen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich (BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016). Ich behalte mir die Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier P.S.: Ich beantrage bereits jetzt eine Befreiung / Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV. Eine Begründung und entsprechende Belege reiche ich ggf. nach. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt eine Übersicht über die bestehenden (internen) Weisungen / Handlungsanweisungen (reine Nennung reicht), um ggf. eine "gestückelte" - dann kostenfrei zu erteilende - Antragstellung auf Auskunft nach dem IFG zu ermöglichen. Anfragenr: 18677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Hohenlohekreis
Sehr geehrter Herr Beier, auch das Jobcenter Hohenlohekreis folgt dem Gebot des transparenten Verwaltungshandeln.…
Von
Jobcenter Hohenlohekreis
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hohenlohekreis [#18677]
Datum
13. Dezember 2016 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, auch das Jobcenter Hohenlohekreis folgt dem Gebot des transparenten Verwaltungshandeln. Das Jobcenter richtet sich im operativen Handeln nach den zentral zur Verfügung gestellten fachlichen Weisungen, die so wie die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen zentral im Internet veröffentlicht sind. Interne Weisungen darüber hinaus hat sich das Jobcenter nicht gegeben. Lediglich zur Auslegung von Ermessensleistungen gibt das Jobcenter Hinweise zur Ausübung des Ermessens, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen. Freundliche Grüße

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte entsprechend um die Übersendung de…
An Jobcenter Hohenlohekreis Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hohenlohekreis [#18677]
Datum
13. Dezember 2016 15:21
An
Jobcenter Hohenlohekreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte entsprechend um die Übersendung der Hinweise zur Ausübung des Ermessens. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 18677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>