Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2016
  • Frist
    23. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen [#19216]
Datum
21. November 2016 22:10
An
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 21.11.2016 bei uns eingegangen…
Von
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen [#19216]
Datum
7. Dezember 2016 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 21.11.2016 bei uns eingegangen. Die Prüfung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte hierfür um Verständnis. Wir werden uns unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Sehr geehrtAntragsteller/in die BA regelt die allermeisten Vorgänge zentral und umfassend, so dass wir auf e…
Von
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen [#19216]
Datum
9. Dezember 2016 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die BA regelt die allermeisten Vorgänge zentral und umfassend, so dass wir auf eigene Arbeitshilfen o.ä. zum größten Teil verzichten können. Lediglich die folgenden ermessenslenkenden Weisungen sind vorhanden. Interne Weisungen EGZ: Interne Weisungen VB etc.: Diese sind bereits für 2017 aktualisiert worden, es wurde jedoch keine Veränderung gegenüber den Weisungen 2016 vorgenommen. Mietobergrenzen und Infos über kommunale Leistungen finden Sie unter: http://www.landkreis-badkissingen.de Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Englert, vielen Dank für die Übersendung der Weisungen. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage! Mit fr…
An Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen [#19216]
Datum
14. Dezember 2016 11:19
An
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Status
Sehr geehrter Englert, vielen Dank für die Übersendung der Weisungen. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>