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Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2016
  • Frist
    26. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld [#18620]
Datum
25. Oktober 2016 13:31
An
Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld
Kein Nachrichtentext
Von
Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. November 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
397,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vom 02.…
An Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld [#18620]
Datum
5. November 2016 15:14
An
Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort vom 02.11.2016 auf meine IFG-Anfrage vom 25.10.2016. Sie erklären, dass meinem Auskunftsersuchen nicht kostenfrei entsprochen werden kann, da erst geprüft werden müsse, welche Unterlagen hierzu vorhanden seien und ob diese öffentlich zugänglich gemacht werden können. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei erteilt wurden. Nachfolgend lediglich zwei beispielhafte vergleichbare Vorgänge: - https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/ - https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-bad-tolz-wolfratshausen/ Dass eine Übersicht interner Weisungen nicht zentral vorliegen soll, erscheint außerordentlich unwahrscheinlich, da diese nicht nur die tägliche Arbeit Ihres Hauses zentral bestimmen, sondern auch durch die Geschäftsführung persönlich in Kraft gesetzt werden dürften. Es darf daher angenommen werden, dass die Zusammenstellung der Weisungen mit geringem Aufwand machbar ist. Ich möchte Sie daher höflichst bitten, mein ursprüngliches Auskunftsersuchen nochmals zu prüfen. Sollten Sie danach hinsichtlich der Gebührenfreiheit zu keiner anderslautenden Einschätzung gelangen können, behalte mich mir vor, Landes- und Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung zu ersuchen. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte der Informationszugang Ihres Ansicht nach auch nach einer erneuten Prüfung gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen. Vor allem bitte ich darum, die zu erwartenden detailliert Kosten aufzuschlüsseln. An dieser Stelle stimme ich einer gebührenpflichtigen Beantwortung ausdrücklich noch nicht zu. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Für Ihre Bemühungen schon jetzt besten Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang die von Ihnen gewünschten internen Weisungen des Jobcenters Rhön-Grabfeld: …
Von
Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld [#18620]
Datum
15. November 2016 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Übersendung und freundliche Bearbeitung! ... M…
An Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld [#18620]
Datum
15. November 2016 11:34
An
Jobcenter im Landkreis Rhön Grabfeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Übersendung und freundliche Bearbeitung! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.