Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt

Anfrage an: Jobcenter Ingolstadt

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2016
  • Frist
    23. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden S…
An Jobcenter Ingolstadt Details
Von
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt [#19213]
Datum
21. November 2016 21:59
An
Jobcenter Ingolstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstad…
An Jobcenter Ingolstadt Details
Von
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Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt [#19213]
Datum
23. Dezember 2016 14:05
An
Jobcenter Ingolstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt“ vom 21.11.2016 (#19213) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich wünsche Ihnen schon einmal frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstad…
An Jobcenter Ingolstadt Details
Von
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Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt [#19213]
Datum
5. Januar 2017 18:44
An
Jobcenter Ingolstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt“ vom 21.11.2016 (#19213) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kein Nachrichtentext
An Jobcenter Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Januar 2017
An
Jobcenter Ingolstadt
Status
geschwärzt
148,8 KB
Jobcenter Ingolstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Umsetzung des SGB II durch die Kommunen in Bayern handelt es sich nach Art 2 …
Von
Jobcenter Ingolstadt
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt [#19213]
Datum
18. Januar 2017 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Umsetzung des SGB II durch die Kommunen in Bayern handelt es sich nach Art 2 Abs. 1 BayAGSG (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGSG-2) um Angelegenheiten des sog. ÜBERTRAGENEN Wirkungskreises. Das Jobcenter der Stadt Ingolstadt ist daher in erster Linie an die Weisungen des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gebunden. Die Weisungen des StMAS sind im Internet veröffentlicht: http://www.stmas.bayern.de/grundsicherung/jobcenter/index.php Da die Stadt Ingolstadt zugelassener kommunaler Träger ist (vgl. Anlage zu § 1 KomtrZV https://www.gesetze-im-internet.de/komtrzv/BJNR234900004.html) gelten für das Jobcenter Ingolstadt nicht nur die Vollzugshinweise unter Nr. 1 bis 5 des StMAS, sondern auch die weiteren Vollugshinweise unter Nr. 6. Die nach den Vollzugshinweisen des StMAS erforderliche Festlegung von örtlichen Mietobergrenzen ist zuletzt mit Beschlüssen der Stadtratsgremien im Juli 2016 mit Wirkung zum 1.8.2016 erfolgt. Die entsprechende Stadtratsvorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Ingolstadt unter http://www4.ingolstadt.de/sessionnet/vo0050.php?__kvonr=9262&search=1. Sie ist dieser eMail aber auch als Dateianhang beigefügt. Soweit die Vollzugshinweise des StMAS nicht entgegenstehen, wendet das Jobcenter Ingolstadt im Übrigen die mit dem BMAS abgestimmten fachlichen Weisungen der BA an, die im Internetangebot der BA veröffentlicht sind (https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529 ). Die etwas längere Bearbeitungszeit ihrer Anfrage bitten wir zu entschuldigen. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass führe ihre Anfrage die geltend gemachte Rechtsgrundlage (die Informationsfreiheitssatzung der Stadt) nicht einschlägig ist und dort auch keine Antwortfrist festgelegt ist. Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt regelt ausschließlich den Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt (vgl. § 1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt https://www.ingolstadt.de/media/custom/465_6484_1.PDF?1299832802). Wie bereits eingangs erläutert handelt es sich beim Vollzug des SGB II in Bayern jedoch um eine Angelegenheit des übertragenen Wirkunsgkreises. Andere Rechtsgrundlagen, nach denen Sie ein berechtigtes Interesse haben könnten, sind - schon weil Sie offenbar gar nicht in Ingolstadt wohnen - nicht ersichtlich. Insbesondere das IFG des Bundes ist auf die Stadtverwaltung Ingolstadt nicht anwendbar. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für das Übersenden der Informationen. Mit freundlichen Grüßen An…
An Jobcenter Ingolstadt Details
Von
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Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Ingolstadt [#19213]
Datum
18. Januar 2017 17:27
An
Jobcenter Ingolstadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für das Übersenden der Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>