Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Jabowy center Landkreis Bautzen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

René Schönberg
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche der…
An Jobcenter Landkreis Bautzen Details
Von
René Schönberg
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Jabowy center Landkreis Bautzen [#<< Adresse entfernt >>8344]
Datum
20. Oktober 2016 22:53
An
Jobcenter Landkreis Bautzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. << Adresse entfernt >> des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. << Adresse entfernt >> SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen René Schönberg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Schönberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen René Schönberg

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Jobcenter Landkreis Bautzen
Sehr geehrter Herr Schönberg, Ihre Bitte um Übersendung von internen Weisungen und Arbeitshilfen haben wir erhalt…
Von
Jobcenter Landkreis Bautzen
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Jabowy center Landkreis Bautzen [#<< Adresse entfernt >>8344]
Datum
18. November 2016 12:57
Status
Sehr geehrter Herr Schönberg, Ihre Bitte um Übersendung von internen Weisungen und Arbeitshilfen haben wir erhalten und geprüft. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass auf Übersendung der geforderten Unterlagen kein Anspruch besteht. Die von Ihnen zitierten gesetzlichen Grundlagen bilden die Anspruchsgrundlagen u.a. für Umweltinformationen, Daten zu Umweltbestandteilen oder zu natürlichen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, Verbraucherinformationen für Lebensmittel - und Futtermittel. Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) steht in keinem Zusammenhang mit den zitierten Anspruchsnormen. Auch die Einstufung Ihrer Anfrage als "Bürgeranfrage" vermag an der Tatsache, dass kein Anspruch auf Übersendung der begehrten Unterlagen besteht, nichts zu ändern. Auf die Frage, ob Sie überhaupt in einer Rechtsbeziehung zum Landkreis Bautzen als Träger der Grundsicherung stehen, woran in Ermangelung einer konkreten Postanschrift und der technischen Anonymisierungsmöglichkeit des eigentlichen Absenders (Pseudonym) über den genutzten Webservice durchaus Zweifel bestehen, kommt es insoweit gar nicht mehr an. Für Fragen zu individuellen Leistungsansprüchen stehen Ihnen selbstverständlich die Kolleginnen und Kollegen unseres Jobcenters gern zur Verfügung. Wir bedauern Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen