Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Junges Mannheim

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
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Von
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Junges Mannheim [#18175]
Datum
20. Oktober 2016 17:25
An
Jobcenter Junges Mannheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Junges Ma…
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Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Junges Mannheim [#18175]
Datum
22. November 2016 00:21
An
Jobcenter Junges Mannheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Junges Mannheim“ vom 20.10.2016 (#18175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Junges Mannheim
WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier…
Von
Jobcenter Junges Mannheim
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG)
Datum
30. November 2016 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich weise Sie darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG) [#18175] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke…
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Von
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Betreff
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG) [#18175]
Datum
30. November 2016 15:33
An
Jobcenter Junges Mannheim
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es für andere Jobcenter nur geringer Aufwand war, die Weisungen zu finden und zu verschicken. Exemplarisch: Das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-fur-arbeitsmarktintegration-alzey-worms/ Das Jobcenter Deggendorf https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-deggendorf/ Das Jobcenter Flensburg https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-flensburg/ und viele mehr. Ich halte die Anfrage aufrecht, bitte Sie aber, mir vorab nachvollziehbar und detailliert den Aufwand darzulegen, insbesondere, warum dieser über den anderer Jobcenter hinausgeht. Des weiteren bitte ich Sie vorab um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid mit genauer Gebührenhöhe. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Junges Mannheim
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG) [#18175] Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen erst…
Von
Jobcenter Junges Mannheim
Betreff
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG) [#18175]
Datum
1. Dezember 2016 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen erst in der 51. KW Rückmeldung geben. Ab nächster Woche werde ich urlaubsbedingt abwesend sein und schaffe es diese Woche nicht mehr die Anfrage zu bearbeiten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG) [#18175] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Jobcenter Junges Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Junges Mannheim (IFG) [#18175]
Datum
10. Januar 2017 14:51
An
Jobcenter Junges Mannheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Junges Mannheim“ vom 20.10.2016 (#18175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Junges Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat im Jahr 1995 beschlossen, dass die vom Städte-…
Von
Jobcenter Junges Mannheim
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Junges Mannheim [#18175]
Datum
9. März 2017 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat im Jahr 1995 beschlossen, dass die vom Städte- und Landkreistag Baden-Württemberg herausgegebenen Sozialhilferichtlinien in der jeweiligen gültigen Fassung anzuwenden sind. Bestandteil dieser Sozialhilferichtlinien sind auch die Richtlinien zu den Leistungen nach dem SGB II, die von der Kommune erbracht werden und im Internet auf profund Baden-Württemberg veröffentlicht sind. Diese Weisungen sind Grundlage für die Entscheidung über die kommunalen Leistungen im Jobcenter. Die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit werden als Weisungen für die übrigen Leistungen nach dem SGB II zugrunde gelegt. Freundliche Grüße