Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kitzingen

Anfrage an: Jobcenter Kitzingen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2016
  • Frist
    26. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Kitzingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kitzingen [#18648]
Datum
25. Oktober 2016 22:16
An
Jobcenter Kitzingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Jobcenter Kitzingen
Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist s…
Von
Jobcenter Kitzingen
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kitzingen [#18648]
Datum
4. November 2016 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Um Ihnen antworten und ggf. Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewähren zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse unseres Jobcenters. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bevor ich inhaltlich auf ihre E-Mail eingehe…
An Jobcenter Kitzingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kitzingen [#18648]
Datum
4. November 2016 09:41
An
Jobcenter Kitzingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bevor ich inhaltlich auf ihre E-Mail eingehe, erlauben Sie mir folgende Anmerkung: Während viele Jobcenter bereits von sich aus ihre Weisungen veröffentlichen bzw. diese auf Antrag kurzfristig ohne Erhebung von Gebühren zugänglich machen - oder dies z.B. wie Ihr Kollege aus Forchheim bereits angekündigt haben -, scheinen Sie sich auf "die Seite" der Jobcenter "zu schlagen", die mit Hilfe der Androhung von Gebühren etc. versuchen zu mauern. Ich darf Sie insbesondere im Hinblick auf das Gebot des transparenten Verwaltungshandelns und die Bürgerfreundlichkeit darum bitten, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag sehr umfangreich und nur kostenpflichtig zu bearbeiten sei, nicht folgen. Ich gehe davon aus, dass die (internen) Weisungen elektronisch und gesammelt vorliegen; ich gehe weiterhin von einer einfachen, kostenfrei zu bearbeitenden Anfrage aus. Meine Postanschrift hatte ich Ihnen bereits in meinem Antrag mitgeteilt. Wunschgemäß übersende ich diese nochmals. Ich weise jedoch darauf hin, dass ich davon ausgehe, dass diese lediglich ggf. für den Versand eines rechtsmittelfähigen Bescheides notwendig ist. Ich wünsche, falls möglich, eine elektronische Auskunft (z.B. im PDF-Format). Die Berechnung von Auslagen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich (BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016). Ich behalte mir die Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier P.S.: Ich beantrage bereits jetzt eine Befreiung / Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV. Eine Begründung und entsprechende Belege reiche ich ggf. nach. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt eine Übersicht über die bestehenden (internen) Weisungen / Handlungsanweisungen (reine Nennung reicht), um ggf. eine "gestückelte" - dann kostenfrei zu erteilende - Antragstellung auf Auskunft nach dem IFG zu ermöglichen. Anfragenr: 18648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kitzingen
Anliegende Weisung des Jobcenters Kitzingen zu Ihrer Verwendung. Die Prüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass alle…
Von
Jobcenter Kitzingen
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kitzingen [#18648]
Datum
18. November 2016 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegende Weisung des Jobcenters Kitzingen zu Ihrer Verwendung. Die Prüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass alle weiteren Weisungen entweder von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Landkreis Kitzingen erlassen und von dort anzufordern sind. Die sonstig im Jobcenter Kitzingen bestehenden Weisungen (Weisung zur Sicherheit; Telefonliste etc.)können aus sicherheits- oder datenschutzrechtlich relevanten Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Toni Orth Geschäftsführer Jobcenter Kitzingen Alte Poststr. 6A 97318 Kitzingen Tel.: 09321-926320 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kitzingen“ [#18648]
Datum
18. November 2016 09:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18648 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1. auch Dokumente des Landkreises zu übersenden sind, da diese in der Verfügungsgewalt des Jobcenters stehen, und 2. eine pauschale Ablehnung "aus sicherheits- oder datenschutzrechtlich relevanten Gründen" unzulässig ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 18648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreih…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016
Datum
29. November 2016 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
40,2 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720/003 II#0197 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016 [#18648] Sehr geehrte Damen und Herren, liegt Ihnen in der Sac…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016 [#18648]
Datum
19. Januar 2017 13:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, liegt Ihnen in der Sache 15-720/003 II#0197 mittlerweile eine Stellungnahme des Jobcenter Kitzingen vor? Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 18648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016 [#18648] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016 [#18648]
Datum
24. Januar 2017 17:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720/003 II#0197 Sehr geehrter Herr Beier, die Stellungnahme des Jobcenter Kitzingen liegt mir seit Anfang Januar vor. Dem Jobcenter habe ich heute antworten können. Dabei habe ich zum einen darauf hingewiesen, dass die Weisung des Landkreises Kitzingen eine amtliche Information des Jobcenters Kitzingen ist. Das Jobcenter ist folglich die auskunftspflichtige Behörde. Bezüglich der Ablehnung des Zugangs zu den weiteren Weisungen nach § 3 Nr. 2 IFG habe ich das Jobcenter um eine konkretere Gefährdungsprognose gebeten. Hierzu wurden nämlich in der Stellungnahme keine weiteren Angaben gemacht. Sobald mir näheres zur angeforderten Gefährdungsprognose vorliegt, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016 [#18648] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsanfrage vom 18. November 2016 [#18648]
Datum
19. April 2017 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720/003 II#0197 Sehr geehrter Herr Beier, das Jobcenter Kitzingen hat mir nunmehr die geforderte Gefährdungsprognose zukommen lassen. In dem Schreiben legte die Behörde dar, welche Informationen vorhanden seien und wie sich die Herausgabe negativ auf die Sicherheit der Behörde gefährden kann. Zusammengefasst seien demnach die hausinternen Weisungen, welche zum Beispiel interne Verfahrensabläufe zur Verhinderung von Personen- und Gebäudeschäden oder Alarmierungssysteme bei Bedrohungslagen enthalten, geeignet Attentätern oder sonstigen Gefährdern eine Anleitung zum größtmöglichen Erfolg zu liefern. Das Jobcenter Kitzingen hat somit hier richtigerweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 3 Abs. 2 IFG prognostiziert. Eine Anspruch auf Informationszugang besteht dementsprechend nicht. Ich werde den Vorgang im Nachgang zu den Akten zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen