Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kreis Höxter

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Kreis Höxter Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kreis Höxter [#18587]
Datum
24. Oktober 2016 20:12
An
Jobcenter Kreis Höxter
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Jobcenter Kreis Höxter
Sehr geehrte Frau Hannemann, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail, in der Sie um Zusendung sämtlicher der…
Von
Jobcenter Kreis Höxter
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Kreis Höxter [#18587]
Datum
27. Oktober 2016 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail, in der Sie um Zusendung sämtlicher derzeit gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters bitten. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Kreis Höxter
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Kreis Höxter [#18586] Sehr geehrte Frau Hannemann, …
Von
Jobcenter Kreis Höxter
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Kreis Höxter [#18586]
Datum
27. Oktober 2016 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail, in der Sie um Zusendung der aktuellen Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bitten. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Kreis Höxter
Weisungen des Jobcenters Kreis Höxter Sehr geehrte Frau Hannemann, in Ihrer E-Mail vom 24.10.2016 baten Sie um Zu…
Von
Jobcenter Kreis Höxter
Betreff
Weisungen des Jobcenters Kreis Höxter
Datum
29. November 2016 16:01
Status
Sehr geehrte Frau Hannemann, in Ihrer E-Mail vom 24.10.2016 baten Sie um Zusendung sämtlicher Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Kreis Höxter. Für das Jobcenter Kreis Höxter sind die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit maßgeblich. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529 Bzgl. der Kosten der Unterkunft orientiert sich das Jobcenter Kreis Höxter an der Arbeitshilfe für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese ist unter folgendem Link einzusehen: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mais/arbeitshilfe-bedarfe-fuer-unterkunft-und-heizung-nach-22-sgb-ii/1656 Die Angemessenheitsrichtwerte für Kosten der Unterkunft finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Kreis Höxter http://www.jobcenter-kreis-hoexter.de/leistungen.html Wir haben Ihre Anfrage zum Anlass genommen, die internen Weisungen zu überarbeiten und danach auf der Homepage des Jobcenters Kreis Höxter zu veröffentlichen. Sobald dies geschehen ist, werde ich Ihnen den entsprechenden Link zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen